zum Hauptinhalt
Frankreichs Präsident Francois Hollande setzt auf europäische Solidarität.

© Reuters

Nach den Anschlägen in Paris: Gemeinsam Stärke zeigen

Frankreich bittet die EU um militärische Unterstützung. Innerhalb Europas ist das zum ersten Mal der Fall – aber auch international gibt es Kooperationen. Wer kann Frankreich wie helfen?

Zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union macht mit Frankreich ein Mitgliedsland von Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrages Gebrauch. Damit hat die französische Regierung nach den Terroranschlägen von Paris offiziell um den Beistand der EU-Partner gebeten. Die übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten sagten bei einem Treffen der EU-Verteidigungsminister am Dienstag diesen Beistand zu. Für Deutschland könnte dies konkret bedeuten, dass der Einsatz der Bundeswehr beim Anti-Terror-Kampf in Mali ausgeweitet wird.
Was besagt Artikel 42 des EU-Vertrages?
Artikel 42 des EU-Vertrages erklärt die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu einem „integralen Bestandteil“ der gemeinsamen Außenpolitik der EU. Absatz 7 des Artikels enthält die so genannte „Beistandsklausel“, mit der Frankreich jetzt die Partner um Hilfe bittet: „Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung.“
Was folgt daraus für Deutschland?
Inwieweit die Beistandsklausel in Artikel 42 des EU-Vertrages im Fall der Pariser Anschläge tatsächlich zur – militärischen – Hilfe verpflichten würde, ist unklar. Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage der rechtlichen Bindungswirkung von Artikel 42 des EU-Vertrages offen gelassen. In ihrem Urteil zum Lissabon-Vertrag, der die Vorschrift erstmals enthält, stellten die Richter fest, dass die neue EU-Pflicht „nicht zwingend den Einsatz militärischer Mittel“ vorsehe. Den Staaten bleibe vielmehr ein „Beurteilungsspielraum“. Wohl auch aus diesen Gründen hat Frankreichs Verteidigungsminister eher zurückhaltend von einer Unterstützung der EU-Mitgliedsstaaten „im Rahmen der Möglichkeiten“ gesprochen: Eine belastbare Rechtspflicht, in der aktuellen Krise militärische Hilfe bereitzustellen, lässt sich eher schwer begründen.

Wie wird die Bundeswehr in die Terrorbekämpfung eingreifen?
In Frage käme als zusätzlicher deutscher Beitrag im Anti-Terror-Kampf der UN- Einsatz Minusma in Mali. Deutschland stellt für den rund 10.000 Mann starken Kampf- und Polizeieinsatz im Norden des westafrikanischen Staats derzeit neun Stabsoffiziere, obwohl das Mandat bis zu 150 Soldaten erlaubt. Auf Bitten der Niederlande wird aber ohnehin für 2016 eine Ausweitung vorbereitet, die dann auch für die Deutschen den Charakter eines Kampfeinsatzes hätte. Die niederländische Truppe mit Sitz in der Stadt Gao hat vor allem um Aufklärungshilfe gebeten. Im Gespräch sind Drohnen vom Luna-Typ. Die Minusma- Operation soll verhindern, dass sich die 2013 erst durch massivem Einsatz französischer Truppen zurückgedrängten Ableger von Al-Qaida und verbündete Stämme aus Libyen wieder ausbreiten. Die internationale Truppe mit starker afrikanischer Beteiligung hat bisher 56 Todesopfer zu verzeichnen. Seit 2013 bildet die Bundeswehr zudem im ruhigeren Süden des Landes mit derzeit etwa 80 Soldaten einheimische Truppen aus. Sie unterstützen dort die EU-Ausbildungsmission EUTM.
Wird die deutsch-französische Brigade eine Rolle spielen?
Wahrscheinlich nicht. Die binationale Einheit ist eine Jägerbrigade. Und derzeit ist nirgendwo auf der Welt ein Einsatz in Sicht, bei dem die Kampftruppe der Infanterie zum Einsatz kommen könnte.

Was wird von anderen EU-Staaten erwartet?
Die Beistandsklausel im EU-Vertrag umfasst alle europäischen Mitgliedstaaten, also auch neutrale Länder wie etwa Irland. Damit Irland der neuen Vorschrift im Lissabon-Vertrag zustimmen konnte, gibt es dort einen Vorbehalt, der als „irische Klausel“ bekannt ist: Die Beistandspflicht lasse den „besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt“. Neutralen Staaten wäre es damit möglich, Militärhilfe zu verweigern. Anders liegen die Dinge im Fall Großbritanniens: Die Pariser Botschafterin in London, Sylvie Bermann, hat der Regierung von Premierminister David Cameron nach den Anschlägen von Paris bereits signalisiert, dass Frankreichs Staatschef François Hollande sich eine britische Unterstützung bei den Luftangriffen auf die Terrormiliz IS in Syrien wünscht. Bislang fehlt Cameron aber im Unterhaus die nötige Unterstützung, um den britischen Einsatz gegen den IS vom Irak auch auf Syrien auszuweiten. Zu Beginn des Monats hatte der zuständige Ausschuss des Parlaments verlangt, dass zunächst einmal eine erfolgversprechende Strategie im Kampf gegen die Extremisten vorliegen müsse. Cameron kündigte nun am Dienstag an, dass er dem Parlament begründen wolle, warum er eine Beteiligung an Luftangriffen in Syrien befürwortet und wie diese ausgestaltet werden könnten.
Was ist der Unterschied zu einem möglichen Nato-Bündnisfall?
Die Bestimmung ähnelt der kollektiven Beistandsverpflichtung nach Artikel 5 des Nato-Vertrages. Der zufolge sind die Partner der Militärallianz im Fall eines Angriffs auf ein Mitglied zum Beistand verpflichtet. Die Nato rief nach dem 11. September 2001 den Bündnisfall aus. Völkerrechtlich galt die Attacke mit gekaperten Passagiermaschinen auf New York, bei der Tausende Menschen starben, damit als „bewaffneter Angriff“.
In Paris dagegen gab es weit weniger Opfer, die kriegerische Qualität des Angriffs ist daher zweifelhaft. Die Beistandsklausel im EU-Vertrag verweist auch auf die Zusammenarbeit im Rahmen der Nato, die für die darin eingebundenen Länder „weiterhin das Fundament ihrer kollektiven Verteidigung (…) ist“. Damit ist ein Vorrang der Nato-Bündnispflichten klargestellt. Auch dies ist ein Argument dafür, die EU-Bündnisklausel eher als „weiche“ Vorschrift aufzufassen.
Was können USA und Russland beitragen?
Sie wollen offenbar kooperieren: Die USA kämpfen bereits länger gegen den IS, inzwischen nimmt auch Russland die Islamisten ins Visier. Nach US-Angaben bombardierten russische Truppen schon am Dienstag die syrische IS-Hochburg Rakka. Die USA wurden demnach vorab über die russischen Angriffe informiert. Der stellvertretende Nato-Generalsekretär Alexander Vershbow, der am Dienstag gemeinsam mit dem russischen Vizeaußenminister Aleksey Meshkov an einer Sicherheitskonferenz in Berlin teilnahm, äußerte dort denn auch die Hoffnung, dass der IS-Terror die Nato und Russland trotz des Konfliktes um die Ukraine wieder zusammenführen könnte: „Wir müssen versuchen, Russland wieder einzubinden.“ Es müsse verhindert werden, dass sich der IS weiter in den nach dem Arabischen Frühling geschwächten Staaten Nordafrikas ausbreite, sagte Vershbow. Und: „Mit alten Abschreckungsrezepten werden wir das nicht schaffen.“ Meshkov sprach mit Blick auf den IS auch von weiteren gemeinsamen sicherheitspolitischen Herausforderungen in sogenannten „failed states“.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false