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Polizei steht vor dem Haus von Jaber Albakr in Chemnitz.

© AFP

Nach der Festnahme von Jaber Albakr: CSU fordert Zugang zu Asyldaten für Geheimdienste

CSU-Politiker wollen den Geheimdiensten den Zugriff auf Daten von Asylsuchenden erleichtern. Im Fall Jaber Albakr hätte das aber nicht geholfen, meint der Verfassungsschutz.

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Nach der Festnahme des Terrorverdächtigen Jaber Albakr ist eine Debatte über den Zugriff der Sicherheitsbehörden auf Daten von Asylbewerbern entbrannt. CSU-Politiker fordern einen besseren Zugang der Geheimdienste zu den Daten von Asylsuchenden und eine Beteiligung der Dienste am Asylverfahren, etwa bei Anhörungen von Asylbewerbern. Die Geheimdienste sollten „endlich vollautomatisch Zugang zur Kerndatenbank der Asylsuchenden bekommen“, sagte der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl der „Welt“. Jeder Asylsuchende in Deutschland müsse zudem mit allen international verfügbaren Datenbanken über Terrorverdächtige abgeglichen werden, auf die der Bundesnachrichtendienst Zugriff habe. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer hält gar eine „Totalrevision“ der Registrierung für erforderlich.

Der Innenexperte Stephan Mayer (CSU) forderte im ZDF außerdem die Schaffung eines neuen Haftgrunds „Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Dies hatte im Sommer schon Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vorgeschlagen. Nach Einschätzung von Rechtsexperten ist die Durchsetzung einer solchen Präventivmaßnahme rechtlich aber schwierig.

SPD unterstützt die Forderung bisher nicht

Die SPD unterstützt die neuen Forderungen bisher nicht. Die Opposition kritisierte sie als reinen Aktionismus. Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen, Luise Amtsberg, sagte dem Tagesspiegel, die CSU kenne offenbar die eigenen Gesetze nicht. „Das im Februar verabschiedete Datenaustauschverbesserungsgesetz dient ja gerade dazu, den Austausch von Kerndaten sicherzustellen.“ Das Gesetz sieht zwar keinen direkten Zugriff der Geheimdienste auf die Daten vor, es formalisiert aber den Abgleich der Daten von Asylsuchenden zwischen Behörden. Flüchtlinge müssen demnach bereits vor der Stellung ihres Asylantrags im sogenannten Kerndatensystem erfasst und erkennungsdienstlich behandelt werden. Nach Angaben des Bamf werden „die Registrierdaten dabei mit Datenbanken von Sicherheitsbehörden abgeglichen“. Dazu gehört die europäische Datei zur Speicherung von Fingerabdrücken, Eurodac. Die meisten Flüchtlinge, die vor der neuen Regelung eingereist sind, wurden laut Bamf inzwischen nachregistriert und ebenfalls erkennungsdienstlich erfasst.

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, sagte im ZDF, jede Information aus jeder Datenbank sei hilfreich. Im Fall von Jaber Albakr hätten die Kerndaten aber wohl nicht weitergeholfen. Unterdessen wurde bekannt, dass Albakr gegenüber der Polizei seinen mutmaßlichen, auch aus Syrien stammenden Komplizen Khalil A. belastet hat. Albakr habe behauptet, er sei in die Chemnitzer Wohnung von Khalil A. gekommen und habe dort den Sprengstoff vorgefunden. Woher das Material stamme, wisse er nicht. Sicherheitskreise betonten, die Angaben seien unglaubwürdig. Nach bisherigen Erkenntnissen habe Khalil A. für Albakr im Internet Chemikalien bestellt. Albakr selbst habe dann das hochexplosive TATP hergestellt. Das sei erstaunlich schnell gegangen. Die Bestellung sei erst Ende September erfolgt, Anfang Oktober habe Albakr bereits TATP erzeugt. Die Menge, etwa 1,5 Kilogramm, hätte gereicht, um das Gebäude in Chemnitz schwer zu beschädigen.

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