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Politik: Nach der Wahlrechtsänderung: Zwei Stimmen für jeden

Nach einer Wahlrechtsänderung haben die 2,1 Millionen Wahlberechtigten in Schleswig-Holstein erstmals zwei Stimmen bei einer Landtagswahl. Wie bei der Bundestagswahl können sie die erste Stimme für den jeweiligen Direktkandidaten in den 45 Wahlkreisen des Landes abgeben und die zweite für eine Partei.

Nach einer Wahlrechtsänderung haben die 2,1 Millionen Wahlberechtigten in Schleswig-Holstein erstmals zwei Stimmen bei einer Landtagswahl. Wie bei der Bundestagswahl können sie die erste Stimme für den jeweiligen Direktkandidaten in den 45 Wahlkreisen des Landes abgeben und die zweite für eine Partei. Diese Zweitstimme entscheidet über die Stärke der jeweiligen Partei im Landtag. Neu ist auch die Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre.

Schleswig-Holstein hat 2,8 Millionen Einwohner und ist 15 770 Quadratkilometer groß. Die Küsten an Nord- und Ostsee sind 870 Kilometer lang. Die Landeshauptstadt Kiel hat 235 000 Einwohner. Das Bruttoinlandsprodukt betrug 1999 etwa 120 Milliarden Mark. Zwei Drittel der Wertschöpfung entfallen auf Dienstleistungen, ein Drittel auf die Industrie.

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