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Politik: Nachsitzen am Freitagnachmittag

Warum Rot-Grün im Bundestag heute jede Stimme braucht

Für die Bundestagsabgeordneten von SPD und Grünen wird es an diesem Freitag nichts mit frühem Feierabend und zeitiger Heimreise in die Wahlkreise oder Weihnachtsferien. Der Bundestag muss nachsitzen. Der Grund: Gegen drei wichtige Gesetze, die zum Jahresanfang in Kraft treten sollen, wird der Bundesrat am Vormittag mit der Unions-Mehrheit Einspruch erheben – gegen das Beitragssicherungsgesetz, das unter anderem die Rentenbeitragserhöhung auf 19,5 Prozent regelt, das Hartz-I-Paket zur Reform des Arbeitsmarktes und die Erweiterung der Ökosteuer. Gegen „Hartz I“ stimmen die Unions-Länder, obwohl die Bundesregierung einige Forderungen der Opposition aufnahm und ihr beim zustimmungspflichtigen Teil „Hartz II“ weit entgegenkam. Der Union missfällt, dass die Regelungen zur Leiharbeit nicht geändert wurden.

Die Einsprüche des Bundesrats kann der Bundestag überstimmen. Das soll am Freitagnachmittag geschehen. Die Sache hat nur einen Haken: Zum einen muss der Bundestag warten, bis die Sitzung der Länderkammer vorbei ist, und das kann dauern, zum anderen braucht es die „Kanzlermehrheit“ zur Zurückweisung der Einsprüche. Das heißt, es bedarf der Mehrheit aller Mitglieder des Bundestags, nicht nur der anwesenden Abgeordneten. Und freitags waren die Reihen am Nachmittag nie so gut besetzt. „Das kann einem Parlamentarischen Geschäftsführer schon Sorgen machen“, meinte am Donnerstag der niedersächsische Bundesratsbeauftragte Helmut Holl (SPD). Er erwarte aber, dass die rot-grünen Reihen angesichts der knappen Mehrheit voll besetzt sind. Mehr als vier Abgeordnete dürfen nicht fehlen.

Dass es mehr sein könnten, hofft die Union. „Wenn die Kanzlermehrheit nicht zu Stande kommt, dann sehen die Bürger noch vor Weihnachten, wer keine Mehrheit hat in diesem Land“, sagt Bayerns Bundesratsminister Reinhold Bocklet (CSU). Die Unions-Länder wollen auch eine Verordnung ablehnen, mit der die Regierung für den Fall, dass das Beitragssicherungsgesetz nicht durchkommt, den Rentenbeitrag auf 19,9 Prozent erhöht. Diese kann der Bundestag nicht überstimmen. Unklar ist, ob es dann bei einem Scheitern des Beitragssicherungsgesetzes im Bundestag zum 1. Januar überhaupt eine gesetzliche Grundlage für die Rentenbeitragszahlung gibt. Bocklet rührt das nicht: „Da sind wir ganz cool.“ Man sei „zu jeder Tages- und Nachtzeit bereit“, sollte vor dem Jahreswechsel nochmals eine Sondersitzung des Bundesrats nötig werden.

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