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Politik: Nachwuchsforscher erhalten bessere Perspektiven

Wissenschaftsrat für flexiblere Arbeitsverhältnisse an Hochschulen

Berlin. Forscher sollen künftig auch nach der Qualifikationsphase dauerhaft auf befristeten Drittmittelstellen beschäftigt werden dürfen. Gleichzeitig wird es den Hochschulen leichter gemacht, diese Forscher zu kündigen. Der Wissenschaftsrat wird am Montag eine entsprechende Novelle des Hochschulrahmengesetzes vorschlagen. Bund und Länder seien mit dieser Lösung einverstanden, sagte Wedig von Heyden, der Generalsekretär des Wissenschaftsrats, dem Tagesspiegel am Sonntag. Ein arbeitsrechtlich stichfester Paragraf für das Hochschulrahmengesetz sei bereits formuliert. „Das ist ein sehr positives Signal für den Nachwuchs“, sagte von Heyden. Auch Thomas Mergel von der Initiative „Wissenschaftlicher Nachwuchs“ begrüßte es, dass das „kalte Berufsverbot“ nun vorbei sei.

Damit ist ein langer, heftiger Streit zwischen Bildungsministerin Edelgard Bulmahn und vielen Wissenschaftlern beigelegt. Mit ihrer Gesetzesnovelle vom Frühjahr 2002 hatte Bulmahn den Forschern die bisher üblichen Wege versperrt, sich auf befristeten Projektstellen bis zur Professur – oder zur Rente – durchzuschlagen. Ihre Änderung im Hochschulrahmengesetz bedeutete, dass sich Wissenschaftler nicht länger als zwölf Jahre (in der Medizin 15 Jahre) für ihren Beruf qualifizieren. Danach gilt für die Forscher das Teilzeit- und Befristungsgesetz: Dauerhaft befristete Verhältnisse sind nicht erlaubt, was auch dem EU-Recht entspricht. Bulmahn wollte die Forschungseinrichtungen mit ihrer Novelle dazu zwingen, echte Dauerstellen für Mitarbeiter zu schaffen, an denen ein dauerhaftes Interesse besteht. Das hatte aber dazu geführt, dass sich der wissenschaftliche Nachwuchs erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik zu einer gemeinsamen Initiative zusammenfand, die gegen die „Verschrottung einer Generation“ protestierte. Bulmahn reagierte schließlich mit einer Übergangsregelung, sagte damals aber, mit der SPD werde es keinen gelockerten Kündigungsschutz geben. Sie sei gegen „hire and fire“ in der Wissenschaft.

Die Empfehlung des Wissenschaftsrats stellt einen wichtigen Schritt in Richtung zu einem Wissenschaftstarifvertrag dar, den das Gremium am Montag ebenfalls empfehlen will. Außerdem wird das Gremium vorschlagen, das Recht der Hochschulen, ihre Studierenden auszuwählen, „umfassend zu stärken“. Ländern wie Baden-Württemberg soll es freigestellt sein, den Hochschulen die Wahl ihrer Studenten allein zu überlassen. Die SPD-geführten Länder sollen bei Quoten bleiben können, bei denen der Anspruch der Abiturbesten auf einen Studienplatz gewahrt wird. Um das Abitur vergleichbarer zu machen, schlägt das Gremium allen Ländern das Zentralabitur vor.

Der Wissenschaftsrat fordert auch eine Reform der zehn dem Bundesministerium für Verbraucherschutz und Landwirtschaft unterstellten Forschungseinrichtungen. Sie seien kaum mit anderen Instituten vernetzt und publizierten weit weniger Erkenntnisse als andere Einrichtungen, stellte das Gremium fest.

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