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Politik: Name wechsel dich

Auch ein Behörden kann Geschichte in sich tragen. Wenn das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ umgetauft wird, spiegelt das nicht zum ersten Mal den veränderten Geist der Zeit.

Auch ein Behörden kann Geschichte in sich tragen. Wenn das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ umgetauft wird, spiegelt das nicht zum ersten Mal den veränderten Geist der Zeit. Die Beamten in Nürnberg arbeiteten seit 1950 immer wieder unter neuem Namen im gleichen Amt. Zu Beginn hieß die Behörde „Regierungslager für heimatlose Ausländer“, später auch „Bundessammellager für Ausländer“. Man befand sich wirklich im Lager, denn das Amt lag auf dem Gelände des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers Langwasser. Nach Kriegsende hatten die Vereinten Nationen das Lager der Wehrmacht zur Unterbringung von Displaced Persons aus Estland und Lettland benutzt. Die neue Behörde brachte hier Flüchtlinge aus den Ostblockstaaten unter. Mit der Übernahme der Genfer Konvention 1953 entstand die „Bundesdienststelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“, erst das Ausländergesetz machte 1965 aus ihr ein Bundesamt. Der neue Name bleibt bis zum 1. Januar 2003 noch ein Doppelname. Denn der alte gilt weiter für die Abteilungen, die mit Asylverfahren betraut sind. dab

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