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Politik: Neonazi-Band "Landser" ist kriminelle Vereinigung

Zum ersten Mal hat der Bundesgerichtshof eine rechtsextremistische Musikgruppe als kriminelle Vereinigung eingestuft. Die Richter bestätigten eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten gegen den Sänger der inzwischen zerschlagenen Neonazi-Band "Landser".

Karlsruhe (10.03.2005, 17:32 Uhr) - Der 3. Strafsenat verwarf die Revision des Angeklagten im Wesentlichen (Aktenzeichen: 3 StR 233/04 vom 10. März 2005).

Der Sänger und Texter der konspirativ agierenden Kultband der rechtsextremen Szene war vom Kammergericht Berlin unter anderem der Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und der Volksverhetzung für schuldig befunden worden. Die in den 90er Jahren gegründete, dreiköpfige Band hatte öffentliche Auftritte vermieden, ihre Mitglieder waren lange Zeit unbekannt. Die ausländerfeindlichen, zu Gewalttaten aufhetzenden und die Nazi-Ideologie verherrlichenden Songs wurden heimlich im Ausland aufgenommen. Die Gruppe vertrieb Zehntausende von CD's verdeckt in der rechtsextremen Szene.

In mehreren Neonazi-Prozessen war deutlich geworden, dass sich rechtsextremistische Schläger durch die Texte zu Gewalttaten motiviert fühlen. Laut BGH war der Zweck der Gruppe Straftaten wie Volksverhetzung, Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und Verunglimpfung des Staates. Der organisatorische Zusammenhalt von «Landser» - vom Probenbetrieb bis zu den Einspielungen - genüge den Anforderungen an die Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Das Gericht korrigierte das Berliner Urteil - ohne Auswirkung auf die Strafe - lediglich in einem Nebenpunkt. Der kahl geschoren und ganz in schwarz auftretende Angeklagte nahm das Urteil äußerlich unbewegt entgegen.

In der Verhandlung hatte der Senatsvorsitzende Klaus Tolksdorf - um den «aktuellen politischen Bezug» herzustellen - unter anderem aus dem Song «Berlin bleibt deutsch» zitiert. Dort heißt es: «Oft hole ich die alten Fotos vor, vom Fackelzug durchs Brandenburger Tor. Braune Kolonnen in loderndem Schein; genauso wird's bald wieder sein.»

Der BGH folgte im Wesentlichen dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Deren Vertreter Joachim Lampe hatte deutlich gemacht, dass die selbst ernannten «Terroristen mit E-Gitarre» nach eigenem Bekunden den «Soundtrack zur arischen Revolution» liefern wollten. Sie hätten sich internationaler rechtsextremistischen Netzwerke bedient, etwa der in Deutschland verbotenen Skinhead-Bewegung «Blood & Honour» (Blut und Ehre).

Zugleich erteilte der BGH der Bundesanwaltschaft eine Rüge. Die Karlsruher Behörde hatte im Berliner Verfahren einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzenden Richter gestellt, der auf ein bei einem anderen Ermittlungsverfahren abgehörtes Telefongespräch zwischen Regener und seinem Verteidiger zurückging. Tolksdorf machte deutlich, dass Verteidigergespräche für die Ermittler absolut tabu seien und nicht verwertet werden dürften. (tso)

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