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Netzsperren: Kinderpornografie: Neue Seiten

Bundespräsident Horst Köhler ruft zum Kampf gegen Kinderpornos auf: Am Mittwoch hat er das umstrittene Gesetz für Internetsperren unterzeichnet und stellt sich damit gegen die Koalition. Die will das Sperrgesetz nicht mehr, weil es nutzlos ist – jetzt soll ein Löschgesetz her.

Berlin - Der Kampf gegen Kinderpornografie kann beginnen. So stellt es Bundespräsident Horst Köhler dar, als er am Mittwoch das Gesetz für Internetsperren freigab. Jetzt kann das umstrittene Gesetz in Kraft treten, das dem Bundeskriminalamt die Befugnis gibt, Listen verdächtiger Websites zu führen und Provider zu Sperren zu verpflichten. Nur will die Koalition die Sperren und Listen nicht mehr: Sie will ein Löschgesetz. Der politische Wind hat sich gedreht. Das von der Netzgemeinde erfolgreich verfemte „Zugangserschwerungsgesetz“ hat sich erledigt, ehe es im Gesetzblatt steht.

Dennoch übernimmt Köhler die Sprachregelung der Bundesregierung, nun werde zunächst „auf Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes“ gegen Kinderpornografie vorgegangen. Das klingt nach Fortschritt, meint aber bloß, dass sich die Behörden – wie bisher auch – darum bemühen sollen, kriminelle Web-Angebote löschen zu lassen. Wesentliche neue Befugnisse gibt es mit dem neuen Gesetz nicht. Es gilt darin ausdrücklich, dass ohnehin nur Seiten gesperrt werden sollten, wenn das Löschen misslingt.

Warum also jetzt ein Löschgesetz? „Wir wollen den Beamten klare Rechtsgrundlagen geben, welche Dienstwege einzuhalten sind“, sagt der Internetexperte der FDP-Fraktion Manuel Höferlin. Bisher herrsche Unsicherheit, was erlaubt sei, etwa wenn die Behörden Kontakt mit ausländischen Stellen oder Providern aufnehmen müssten. Einfach werde das nicht. „Territoriale Lösungen“ für das Problem gebe es nicht. „Vielleicht müssen wir noch ganz andere Wege suchen“.

Welche, darüber ist sich auch die Bundesregierung noch nicht im Klaren. Das Zugangserschwerungsgesetz gilt als Altlast der früheren Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), die sich davon Renommee als Kinderschützerin versprach. Die Internetgemeinde befürchtete chinesische Verhältnisse und verhöhnte die Ministerin als „Zensursula“. Zugleich steht das Gesetz in Konflikt mit Grundrechten und den legislativen Kompetenzen der Länder. Mancher dürfte deshalb heimlich gehofft haben, der Bundespräsident würde die Unterschrift verweigern – was ihm bei evident verfassungswidrigen Gesetzen zugestanden wird.

Köhler hätte ein Problem vermieden: Jetzt muss die Regierung anordnen, dass geltendes Recht nicht angewendet werden darf. „Die Regierung kann nicht einfach ein Gesetz kassieren“, sagt der Berliner Verfassungsrechtler Ulrich Battis unter Hinweis auf die Gewaltenteilung. Sonst würden die Rechte des Parlaments verletzt. Battis vergleicht die Situation mit den umstrittenen sogenannten Nichtanwendungserlassen im Steuerrecht, mit denen die Finanzbehörden angewiesen werden, bestimmte Steuerurteile außer Acht zu lassen. „Aber dieser Fall ist krasser“, sagt er, weil es um das Nichtbeachten eines Gesetzes geht. Besonders widersprüchlich: „Laut Koalitionsvertrag soll die Praxis der Nichtanwendungserlasse im Steuerrecht zurückgefahren werden.“

Politische Meriten sind mit dem Thema also schwer zu erwerben. Die Piratenpartei erklärt, auch Löschen bringe nichts. Anders als vor zwei Jahren, als sich Leyen hervortat, bewirbt sich noch kein Minister öffentlich um die Federführung. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) immerhin feiert einen „Kurswechsel“. „Der Schlüssel ist eine enge internationale Zusammenarbeit“. Bei Auslandsseiten setze man auf die Internetbeschwerdestelle Inhope.

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