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Mehr Unterhalt für Kinder - das geht aus der neuen Düsseldorfer Tabelle hervor.

© Waltraud Grubitzsch/dpa

Neue Düsseldorfer Tabelle: Mehr Unterhalt für Kinder

Nachdem per Gesetz der steuerliche Kinderfreibetrag angehoben worden war, erhöht sich nun auch der Mindestunterhalt für Kinder. Das geht aus der neuen Düsseldorfer Tabelle hervor.

Vom nächsten Monat an müssen getrennt lebende Vater oder Mütter ihren Kindern mehr Unterhalt zahlen. Das geht aus der neuen Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt hervor, die das Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag veröffentlichte. Der Anstieg des Mindestunterhalts in dem geänderten Tabellenwerk beruht demnach auf der Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags um 144 Euro auf nunmehr 4512 Euro. Das entsprechende Gesetz war am 22. Juli verkündet worden.

Unter Berücksichtigung des neuen Kinderfreibetrags steigt den Angaben zufolge bei einem Nettoeinkommen bis 1500 Euro der Mindestunterhalt eines Kindes bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres von bisher 317 auf 328 Euro pro Monat. Bei Kindern vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres erhöht sich der Mindestunterhalt von 364 auf 376 Euro, bei Kindern ab dem 13. Lebensjahr bis zu Volljährigkeit von 426 auf 440 Euro. Der Unterhalt volljähriger Kinder beträgt künftig 504 statt bislang 488 Euro im Monat.

Der steuerliche Kinderfreibetrag wurde zwar rückwirkend zum 1. Januar erhöht, die Unterhaltssätze steigen jedoch erst ab dem 1. August. Dem Düsseldorfer Gericht zufolge werden sich die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder voraussichtlich zum 1. Januar 2016 weiter erhöhen, da der Kinderfreibetrag zu diesem Zeitpunkt von 4512 auf 4608 Euro steigen wird.

Da deshalb das Tabellenwerk zu Beginn nächsten Jahres wohl erneut geändert wird, wurden nun nur die Bedarfssätze angepasst. Weitere Änderungen - etwa eine Erhöhung des Bedarfs für Studenten von derzeit 670 Euro - bleiben der Änderung der Tabelle zum 1. Januar 2016 vorbehalten.

Die seit 1962 herausgegebene Düsseldorfer Tabelle wird bundesweit zur Berechnung von Unterhaltspflichten herangezogen. (AFP)

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