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Politik: Neuer EU-Vertrag ist Chefsache Merkel führt Gespräche mit Premierministern

Berlin - Noch drei Wochen bleiben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), um bis zum EU-Gipfel in Brüssel einen Kompromiss über einen neuen EU-Verfassungsvertrag zu schmieden. Das Ziel, das sich die Kanzlerin gesetzt hat, ist ehrgeizig: Die amtierende EU-Ratspräsidentin will am 21.

Berlin - Noch drei Wochen bleiben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), um bis zum EU-Gipfel in Brüssel einen Kompromiss über einen neuen EU-Verfassungsvertrag zu schmieden. Das Ziel, das sich die Kanzlerin gesetzt hat, ist ehrgeizig: Die amtierende EU-Ratspräsidentin will am 21. und 22. Juni nicht nur einen Fahrplan für das weitere Verfahren zu dem europäischen Dauerthema vorlegen, sondern auch die Kernpunkte des neuen Verfassungsvertrages festklopfen. Die noch offenen Streitfragen sollen dann auf einer Regierungskonferenz gelöst werden, deren Mandat der Brüsseler Juni-Gipfel festlegen soll. Seit Mitte Mai führt die Kanzlerin „Chefgespräche“ mit ihren EU-Kollegen, um das Gipfel-Ziel zu erreichen. Am Donnerstag gaben sich gleich drei „Chefs“ in Berlin die Klinke in die Hand: Guy Verhofstadt, Fredrik Reinfeldt und Bertie Ahern – die Regierungschefs aus Belgien, Schweden und Irland.

Vor zwei Jahren lehnten Franzosen und Niederländer die EU-Verfassung ab. Anschließend verordnete sich die EU eine „Denkpause“, um das Problem zu lösen, das mit dem doppelten Nein entstanden war: Einerseits ist die EU-Verfassung inzwischen in 18 Ländern angenommen worden. Andererseits wird sie nach der Ablehnung in Frankreich und den Niederlanden in ihrer ursprünglichen Fassung nicht in Kraft treten können. Richtig Fahrt aufgenommen hat die Debatte um einen neuen EU-Verfassungsvertrag erst nach den französischen Präsidentschaftswahlen im Mai: Die neue Fassung des Textes dürfte wohl kürzer sein als die alte. Absehbar ist auch, dass der Text keine Passagen mehr enthalten soll, die in einigen Staaten die Angst vor einem „EU-Superstaat“ schüren könnten – also Hinweise auf die Flagge und Beethoven-Hymne der EU. Auch soll von „Verfassung“ nicht mehr die Rede sein. Trotz dieser Zugeständnisse kommen aus mehreren EU-Ländern noch massive Forderungen zum neuen Verfassungsvertrag:

Großbritannien möchte die „Charta der Grundrechte“ am liebsten ganz aus dem neuen Vertragstext streichen. Denkbar ist eine Opt-Out-Regelung, der zufolge London an die Grundrechte-Charta vorübergehend nicht gebunden wäre.

Polen will noch einmal über die in der EU-Verfassung vorgesehene Stimmengewichtung reden. „Wir sind bereit, dafür zu sterben“, sagte Polens Ministerpräsident Jaroslaw Kaczynski der polnischen Nachrichtenagentur PAP am Mittwochabend. Allerdings wird Warschau in dieser Forderung nur von Tschechien unterstützt. Die übrigen EU-Staaten befürworten die in der EU-Verfassung vorgesehene Regelung der „doppelten Mehrheit“. Danach gilt eine Entscheidung innerhalb der EU als angenommen, wenn sie von 55 Prozent der EU-Staaten und gleichzeitig von mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung getragen wird. Polen verlangt, dass diese Regelung zulasten großer Länder wie Deutschland verändert wird.

Die Niederlande wollen wie Großbritannien möglichst wenige ihrer Vetorechte aufgeben. Zudem möchten die Niederlande gemeinsam mit Polen und Tschechien die Macht nationaler Parlamente stärken.

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