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Zwischen Improvisation und Bürokratie: der Ankunftsnachweis für Flüchtlinge.

© Oliver Dietze/dpa

Flüchtlinge, Migration, Integration: Kommission soll Einwanderungsgesetz erarbeiten

Bund und Länder bereiten ein Einwanderungsgesetz vor und wollen dabei die Integrationsregeln modernisieren. Am Mittwoch soll der Weg dafür geebnet werden.

Von Antje Sirleschtov

Bund und Länder wollen das bestehende Einwanderungsrecht und die Integrationsregeln modernisieren und in einem Gesetz zusammenfassen. Dazu soll eine neue „Süssmuth-Kommission“ ins Leben gerufen werden. Darauf wollen sich die Integrationsminister der Länder und die zuständige Ministerin der Bundesregierung, Aydan Özoguz, bei ihrer am Mittwoch beginnenden zweitägigen Konferenz verständigen. In dem Grundsatzbeschluss, dem außer Bayern bisher alle Länder zugestimmt haben, heißt es, der deutschen Politik fehle ein „zuwanderungspolitisches Gesamtkonzept“. Außerdem gebe es „offensichtlich“ in Deutschland keinen gesamtgesellschaftlichen Konsens über Ziel und Ausmaß der Zuwanderung.

Nun soll eine Kommission bis 2017 einen Vorschlag für ein neues Einwanderungsgesetz erarbeiten. Der Kommission sollen Vertreter aus Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Gesellschaft angehören. Integrationsministerin Özoguz begrüßte die Initiative der Länder. Ein solches Einwanderungsgesetz sei „heute dringender denn je“, sagte sie dem Tagesspiegel. Wie künftig Integration und Migration gestaltet wird, müsse gesamtgesellschaftlich beantwortet werden. Die gleichnamige unabhängige Kommission unter Leitung der ehemaligen Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth hatte im Jahr 2000 hierzu Impulse gesetzt, die von der Politik aber nie vollständig umgesetzt worden sind.

Bisher existieren noch nicht einmal Eckpunkte

Mit der Erstellung eines kurzfristigen Konzeptes zur Integration der Flüchtlinge kommen die Bundesregierung und die Länder allerdings kaum voran. Obwohl die Ministerpräsidenten der Länder bei ihrem Treffen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) Ende Januar verabredet hatten, dass ein umfassendes Integrationskonzept bis Ende März vorliegen soll, existieren bis heute noch nicht einmal Eckpunkte.

Merkel und die Länder-Regierungschefs hatten festgelegt, dass eine gemeinsame Arbeitsgruppe alle erforderlichen Schritte zur Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive – also Sprachförderung, Integrationskurse, Bildung, Ausbildung, Infrastruktur und Arbeitsmarktintegration – in einem Integrationskonzept zusammentragen und nötige Investitionen und rechtliche Neuregelungen vorbereiten soll. Ende Februar sollte die Arbeitsgruppe unter Führung des Kanzleramtes bereits ein Eckpunktepapier vorlegen, was allerdings bis heute nicht geschehen ist.

Die Staatsministerin für Integration, Aydan Özoguz (SPD).
Die Staatsministerin für Integration, Aydan Özoguz (SPD).

© dpa

Özoguz nannte die Verzögerung „fahrlässig“. Jede Woche, die vertrödelt werde, sei verlorene Zeit. Nötig sei ein Gesamtkonzept und die rasche Umsetzung. Das müsse von der Öffnung von Fördermöglichkeiten beim Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bis hin zu Investitionen in Kitas und Schulen, in Sprach- und Integrationskurse und in den Wohnungsbau reichen.

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