zum Hauptinhalt
Sexualstrafrecht

© ddp

Neues Sexualstrafrecht: Nachbesserungsbedarf beim "Petting"-Gesetz

Die geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts sorgt für Streit unter den Parteien. Ist Petting unter Jugendlichen noch erlaubt? Ist der Kinobesuch schon Bezahlung? Einig begrüßt wird nur die verschobene Abstimmung im Bundestag.

Auch Unions-Politiker sehen bei der geplanten Verschärfung des Sexualstrafrechts Nachbesserungsbedarf. CSU-Rechtsexpertin Daniela Raab räumte ein, ihre Partei sei sich nicht ganz sicher, ob der Entwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nicht über das Ziel hinausschieße. "Es muss jetzt genau geprüft werden, ob es überhaupt Bedarf für solche Regelungen gibt", betonte sie. FDP-Rechtsexpertin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte, dass die Ausweitung des Sexualstrafrechts den Bundestag nicht wie geplant am Donnerstag passieren wird. Sie warnte vor Widersprüchlichkeiten, die "überzogene Ermittlungen" zur Folge haben könnten.

Raab widersprach trotz innerparteilicher Zweifel an dem Gesetzesvorhaben der Kritik der Opposition. Es sei "Blödsinn" anzunehmen, dass Annäherungsversuche zwischen Jugendlichen zum Fall für Polizei und Gerichte werden könnten. Auch aus dem Kinobesuch werde keine Förderung der Prostitution.

Realitäten junger Menschen nicht ausreichend berücksichtigt

Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte hingegen, die geplante Ausweitung berücksichtige die Realitäten zwischen jungen Menschen nicht ausreichend. Der ursprüngliche Entwurf könne durchaus bedeuten, dass eine Einladung ins Kino als Entgelt gewertet würde, sagte die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion. Eine solche Unsicherheit dürfe nicht bestehen und auch nicht erst durch eine Gerichtsverhandlung geklärt werden. Die ehemalige Bundesjustizministerin bezeichnete die derzeitige Gesetzeslage zu Altersgrenzen bei Prostitution als ausreichend.

Der rechtspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jürgen Gehb (CDU), nannte die von den Grünen und der FDP angeführten Fallbeispiele hingegen dümmlich, abwegig und falsch. "Das zeigt mir, dass beide Parteien auf lange Sicht nicht geeignet sind, Regierungsverantwortung zu übernehmen", sagte Gehb. Er wolle aber sicherstellen, dass Jugendliche keine Straftat begehen, wenn sie sich in gegenseitigem Einverständnis für die Zeitschrift "Bravo" fotografierten.

Aus der Kino-Einladung keine Straftat machen

Der CSU-Rechtspolitiker Norbert Geis sagte: "Wir dürfen keine Fälle erfassen, die nicht erfasst werden sollen." Er halte es für möglich, dass der Zypries-Entwurf etwa aus der Kino-Einladung eine Straftat mache. Zwar sei eine Verschärfung richtig. "Über die Formulierungen im Gesetz müssen wir aber noch reden", sagte Geis.

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, widersprach Kritikern der geplanten Gesetzesnovelle. "Freiwillige Sexualkontakte zwischen Jugendlichen werden damit auf keinen Fall kriminalisiert", sagte Frank.

Die Koalition hatte die Verabschiedung der geplanten Verschärfung des Sexualstrafrechts am Dienstag von der Tagesordnung nehmen lassen. Aus der Union hieß es dazu, die Rechtspolitiker wollten sich den Gesetzentwurf noch einmal "ergebnisoffen" anschauen und mit Fachleuten reden. Dies solle noch im Januar geschehen. Mit dem Gesetz soll ein Rahmenbeschluss der EU zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie umgesetzt werden. (mac/ddp)

Nina Jerzy

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false