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Politik: Neufassung des Parteiengesetzes: Wulff: Vermögen anrechnen

Bei einer Neufassung des Parteiengesetzes muss nach Ansicht des stellvertretenden CDU-Vorsitzenden Christian Wulff die "finanzielle Waffengleichheit zwischen SPD und CDU" wieder hergestellt werden. "Wir können den parlamentarischen Wettstreit nicht führen, wenn eine Partei steinreich ist, wie es die Sozialdemokraten sind.

Bei einer Neufassung des Parteiengesetzes muss nach Ansicht des stellvertretenden CDU-Vorsitzenden Christian Wulff die "finanzielle Waffengleichheit zwischen SPD und CDU" wieder hergestellt werden. "Wir können den parlamentarischen Wettstreit nicht führen, wenn eine Partei steinreich ist, wie es die Sozialdemokraten sind. Andere, wie die CDU, haben dagegen kein eigenes Vermögen", sagte er.

Das Bundesverfassungsgericht verlange, dass die Parteien in den Meinungsstreit unter fairen Bedingungen gingen. Das sei angesichts des SPD-Vermögens, das auf bis zu eine Milliarde Mark geschätzt werde, nicht gewährleistet. Bei der Neuordnung der Parteienfinanzierung müsse dieses Ungleichgewicht berücksichtigt werden, forderte Wulff. Nach geltendem Recht erhielten die Parteien, die niedrigere Spendeneinnahmen hätten, durch die staatliche Parteienfinanzierung einen finanziellen Chancenausgleich. Dabei müsse auch das Vermögen einbezogen werden, verlangte Wulff. Bisher errechnet sich der staatliche Zuschuss für die Parteien aus ihren Wählerstimmen, den Spenden und den Mitgliedsbeträgen. Wie viel Vermögen eine Partei hat, bleibt unberücksichtigt.

Wulff bezeichnete die Aufhebung der 41-Millionen-Mark-Strafe für die CDU durch das Berliner Verwaltungsgericht vom Mittwoch als "Ohrfeige" für Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD), der sein Amt parteiisch ausgeübt habe. Das Gericht habe Thierse rechtswidriges Verhalten bescheinigt. Er trat dafür ein, die Zuständigkeit für die Auszahlung der staatlichen Parteienfinanzierung zu ändern. "Die Entscheidung sollte meiner Überzeugung nach nicht mehr beim Bundestagspräsidenten liegen, dessen Amt beschädigt wurde", sagte Wulff. Vielmehr sollte künftig der Bundesrechnungshof für die Parteienfinanzierung verantwortlich sein. Die gerichtliche Kontrolle könnte dann beim Bundesverwaltungsgericht liegen.

Nach Ansicht von FDP-Chef Wolfgang Gerhardt macht das Urteil eine Änderung des Parteiengesetzes erforderlich. "Wenn eine Partei offenkundig unkorrekte Rechenschaftsberichte abliefert, muss sie mit finanziellen Sanktionen rechnen", sagte er dem "Mannheimer Morgen". Gerhardt schlug vor, eine unabhängige Instanz zu gründen, die für die Parteienfinanzierung zuständig sei. Ihre Mitglieder könnten vom Bundespräsidenten berufen werden.

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