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Um Anschläge wie die am 11. September in New York zu verhindern, wurde in Deutschland in den vergangenen Jahren viel getan.

© dpa

Neun Jahre nach 9/11: Terrorabwehr: Schutz in Deutschland noch lückenhaft

Neun Jahre ist es jetzt her, dass die Anschläge in New York die Welt erschütterten. In Deutschland hat sich seither im Bereich Terrorabwehr und Katastrophenschutzes vieles verändert - Lücken gibt es aber noch immer.

Überwachung

Die wichtigsten Änderungen gab es auf der Ebene der staatlichen Überwachung. Das Terrorismusbekämpfungsgesetz erlaubt es dem  Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2002, Kontoinformationen von Organisationen und Personen einzuholen, die „extremistischer Bestrebungen oder sicherheitsgefährdender Tätigkeiten verdächtigt werden“. Auch Fluggesellschaften, Post- und Telekommunikationsdienstleister müssen dem Verfassungsschutz Auskunft geben.

Das Gesetz wurde nach dem versuchten Attentat der Kofferbomber von Köln 2006 und der Enttarnung der Sauerlandgruppe 2007 weiter ergänzt: Die Verfassungsschützer dürfen seither auch „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ im Inland intensiver überwachen, die „die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt fördern“.

Seit 2007 existiert auch die Anti-Terror-Datei (ATD). Darin speichern  unter anderem die Kriminalämter von Bund und Ländern, das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst Daten zu „relevanten Personen und Objekten“.

„Eine der wichtigsten Errungenschaften ist das gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum in Berlin“, sagt der Vorsitzende der deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt. Im GTAZ sitzen Behörden, die sich mit der Terrorabwehr befassen, wie die Polizei, Rettungsdienste, das Militär und Geheimdienste. Sie tauschen Informationen aus – auch mit Europol und Interpol. „Hier fließen alle wichtigen Erkenntnisse ein“, erklärt Wendt. Beispielsweise darüber, wann sich gefährliche Personen, die unter Beobachtung stehen, gefährdeten Infrastrukturen wie Atomkraftwerken nähern. 

Schutz und Zukunftsprojekte

Denn gerade Kernkraftwerke könnten bei einem terroristischen Angriff zur Gefahr werden. „Für Kernkraftwerke existiert ein gestaffeltes Sicherungs- und Schutzkonzept“, heißt es aus dem Innenministerium. Einige Anlagen seien auch gegen den Absturz größerer Flugzeuge geschützt. Der Schutz sei aber unterschiedlich hoch, je nachdem, wann das Kraftwerk gebaut wurde.  

Die Gefahr sei allerdings nicht nur der Terrorist mit dem Sprengstoffgürtel, sagt der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt. Kraftwerke seien computergesteuert. Wenn es gelinge, durch das Internet in dieses System einzudringen, könnten gewaltige Schäden angerichtet werden. Wendt schlägt deshalb vor, ein Zentrum für Computerkriminalität zu errichten, in dem Kompetenzen gebündelt werden. „Das gehört zu den wichtigsten Aufgabenfeldern der Zukunft.“ Das Problem sei bereits erkannt, die Umsetzung laufe aber noch zu langsam.

"Wir haben dafür keine zehn oder 15 Jahre Zeit“, sagt er. Es dürfe nicht so lange dauern wie beim Polizeifunk, der seit Jahren in der Diskussion ist. Teilweise haben die Polizeistellen den digitalen Polizeifunk schon eingeführt. Wendt geht davon aus, dass er flächendeckend voraussichtlich in den kommenden fünf Jahren genutzt werde. „Er hat den Vorteil, dass er nicht abgehört werden kann. Außerdem ist er geeignet, um Daten zu übermitteln“, erklärt Wendt. Damit könnten im Einsatzfall Polizei, Feuerwehr, THW und die kommunalen Bediensteten über einen Kanal kommunizieren. Gleichzeitig könne der normale Polizeialltag weitergehen.

Warnung und Versorgung im Notfall

Bis Anfang der 1990er hat ein Sirenennetz  die Bevölkerung im Katastrophenfall rechtzeitig gewarnt. Nach dem Kalten Krieg wurde das System abgebaut – auch aus Kostengründen. Heute kann der Bund Warnungen mittels des Satellitengestützten Warnsystems (SatWas) an die Rundfunkanstalten senden, sodass Radio- und Fernsehsender auch Verhaltensregeln übermitteln können. Viele Bundesländer seien ebenfalls bereits angeschlossen. „Wir arbeiten daran, dass auch Leitstellen auf Kreisebene über SatWas Informationen senden können“, erklärt Christoph Unger, Präsident des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Sein Amt wurde nach den Terroranschlägen 2001 und dem Elbehochwasser 2002 eingeführt, um die Aufgaben rund um die zivile Sicherheit auf Bundesebene zu koordinieren.

Über SatWas kann die Bevölkerung zwar informiert, aber nicht geweckt werden. Dafür könnten beispielsweise Rauchwarnmelder neu ausgestattet werden und auch über Handys könnte die Bevölkerung gewarnt werden, erklärt Unger. „Technisch ist das kein Problem“, sagt er. Die Innenminister diskutieren aber derzeit noch über die Umsetzung.

Auch die Versorgung von Verletzten im Notfall habe sich verbessert, erklärt Unger, zumindest in der Phase bis zum Eintreffen im Krankenhaus. „Der Bund gibt beispielsweise mehr Geld für die Ausstattung von Rettungsfahrzeugen aus“, erklärt Unger. Für verbesserungsfähig hält er allerdings die Betreuung im Krankenhaus. Unger: „Bei einem Massenfall von Verletzten wird es dort zukünftig Problem geben.“

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