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Nichtraucherschutz: Karlsruher Richter bestätigen Rauchverbot

Das seit Oktober 2007 geltende Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten in Hessen bleibt in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag eines Rauchers gegen das hessische Nichtraucherschutzgesetz verworfen.

Der Kläger ist Stammgast einer Gaststätte, in der das Rauchen seit vergangenem Oktober verboten ist. Der Mann hält das Gesetz für verfassungswidrig, weil es ihn und die betroffenen Gastwirte zu stark einschränke.

Ein vorläufiger Stopp des Verbots, wie in dem Eilantrag gefordert, ist aus Sicht der Karlsruher Richter jedoch nicht erforderlich. Dem Mann drohten keine "schweren Nachteile", wenn er zunächst eine abschließende Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren abwarten muss.

Vorrangig ist damit aus Sicht des Gerichts vorerst die Absicht des Gesetzgebers, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Eine einstweilige Anordnung gegen das Verbot würde Nichtrauchern bis zum Abschluss des Karlsruher Verfahrens die "Entfaltungsmöglichkeit" nehmen, "ohne Gefährdung ihrer Gesundheit durch den Besuch von Gaststätten am sozialen Leben teilzunehmen".

Noch keine Entscheidung über Verfassungsmäßigkeit von Rauchverboten

Weil die Richter im Eilverfahren lediglich Vor- und Nachteile eines Aufschubs gegeneinander abwägen, ist damit noch keine Vorentscheidung über die Verfassungsmäßigkeit von Rauchverboten gefallen. Wann es eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren geben wird, ist noch offen.

Welches Gewicht mögliche Umsatzeinbußen der Wirte haben, war laut Gericht in dieser Entscheidung nicht zu berücksichtigen. Inzwischen sind beim Bundesverfassungsgericht vier Verfassungsbeschwerden von Gastwirten sowie des Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) gegen die Rauchverbote in Baden-Württemberg, Hessen und Bayern anhängig. Seit Neujahr gelten Rauchverbote in elf Bundesländern, in den übrigen Ländern sind bis zum Sommer Verbotsregelungen geplant.

(ut/AFP/dpa)

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