zum Hauptinhalt

Nichtraucherschutz: Rauchern drohen Strafen bis zu 1000 Euro

Das Rauchen in Gaststätten soll in Deutschland künftig weitgehend verboten werden. Allerdings können die Gastwirte getrennte Raucherzimmer einrichten. Verstößte können mit Bußgeldern zwischen 5 und 1000 Euro bestraft werden.

Berlin/Hannover - Die zuständigen Minister von Bund und Ländern haben sich bei ihren Beratungen zum Nichtraucherschutz auf Grundsätze für ein Rauchverbot geeinigt. Wer gegen das Rauchverbot verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Nur Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen einen anderen Weg gehen: Dort sollen Gastronome ihre Gaststätten und Kneipen zu Raucherlokalen erklären können. Beide Länder wurden dafür kritisiert.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), sagte der "Mittelbayerischen Zeitung", sie hoffe trotz der Vorbehalte in Hannover und Düsseldorf, dass die Ministerpräsidenten sich auf einen einheitlichen Nichtraucherschutz einigen. Laut Bätzing würde er dann spätestens Anfang 2008 in Kraft treten. In Niedersachsen kritisierte die Ärztekammer und die Landtagsopposition den Sonderweg des Landes. Baden-Württembergs Sozialministerin Monika Stolz (CDU) sagte, weitere Ausnahmen von einem Rauchverbot in Gaststätten - abgesehen von getrennten Raucherzimmern - "verwässerten" den Nichtraucherschutz. Einig sind sich alle 16 Länder darin, dass in Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Theatern, Museen, Discotheken und Behörden der blaue Dunst generell verboten wird.

"Ein überfälliger Schritt"

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte: "Ich glaube, dass der Gesundheitsschutz damit einen entscheidenden Schritt nach vorne macht." Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) sprach von einem "überfälligen Schritt". Die Beschlüsse der Bund-Länder- Arbeitsgruppe sollen als Grundlage für die Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März in Berlin dienen. Die Entscheidung über ein Gesetz zum Nichtraucherschutz müssen dann die einzelnen Länderparlamente treffen. Andere europäische Länder wie Italien, Spanien oder Irland haben längst umfassende Rauchverbote erlassen.

Schmidt sagte, nach der Entscheidung der Gesundheitsminister der Länder rechne sie damit, dass es wie in anderen öffentlichen Einrichtungen bald auch im Deutschen Bundestag ein Rauchverbot geben werde. Das Bundeskabinett hatte bereits beschlossen, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bundesbehörden künftig nicht mehr gequalmt werden darf.

Verstoß ist Ordnungswidrigkeit

Die meisten Bürger würden sich an Rauchverbote halten, zeigte sich Seehofer überzeugt. Andernfalls müssten sie mit Sanktionen rechnen. "Ein Verbot ohne öffentliche Sanktionen würde ein Spielball der Kabarettisten", sagte der Minister. Verstöße gegen Rauchverbote sollen als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden, hieß es bei den Beratungen in Hannover. Das Justizministerium verwies auf die "Generalregelung", wonach dann Bußgelder zwischen 5 und 1000 Euro fällig werden könnten.

Forderungen, das Rauchverbot in Gaststätten über das Arbeitsrecht durchzusetzen, erteilte die Bundesregierung erneut eine klare Absage. "Eine umfassende Regelung über die Arbeitsstättenverordnung ist aus Sicht der Bundesregierung juristisch unmöglich", sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums. Schmidt betonte, die Arbeitsstättenverordnung sei nicht geeignet, etwa Besucher von Gaststätten vor Passivrauchen zu schützen. Die Verordnung regle lediglich die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Sollten die Länder aber ein generelles Rauchverbot in Gaststätten umsetzen, dann werde die Verordnung entsprechend angepasst, sagte Schmidt. Dieses Vorgehen sei so auch mit Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) abgestimmt. (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false