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Nichtraucherschutz: Verfassungsrichter bestätigen bayerisches Rauchverbot

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde zweier Wirte gegen das strikte Rauchverbot in bayerischen Kneipen abgewiesen. Eine Ausnahme im Freistaat bleibt aber weiter bestehen.

Das strikte Rauchverbot in bayerischen Gaststätten ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Einen entsprechenden Beschluss veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Die Karlsruher Richter verwiesen auf ihr Grundsatzurteil vom 30. Juli, wonach ein absolutes Verbot ohne Ausnahmen aus Gründen des Gesundheitsschutzes zulässig ist. Damit wies das Gericht die Verfassungsbeschwerden einer Raucherin und zweier Gastwirte ab.

Nach den Worten einer Kammer des Ersten Senats führen die in Bayern verbreiteten "Raucherclubs" nicht zu einer Ungleichbehandlung der Gastwirte. Ihre Berufsfreiheit werde dadurch nicht verletzt, weil jeder Betreiber eines Lokals die gleiche Möglichkeit habe, einen solchen Club einzurichten. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass ein Raucherclub nur dann die gesetzlichen Voraussetzungen erfülle, wenn er einen festen Mitgliederbestand habe, "Laufkundschaft" zurückweise und keinen Erwerb der Mitgliedschaft am Eingang des Lokals ermögliche. (sf/dpa)

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