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Raucher

© dpa

Nichtraucherschutz: Verfassungsrichter kippen absolutes Rauchverbot

Auch in Eckkneipen darf nicht geraucht werden - das jedenfalls haben Berlin und Baden-Württemberg verfügt. Das Bundesverfassungsgericht ist da anderer Ansicht. Es zeigt aber auch einen Weg auf, wie die Länder ein Rauchverbot in einem neuen Anlauf durchsetzen könnten.

In kleinen Kneipen in Baden-Württemberg und Berlin darf ab sofort wieder geraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Mittwoch die Rauchverbote in den beiden Bundesländern für verfassungswidrig. Zwar gelten die Gesetze vorerst weiter, die Länder müssen bis Ende 2009 eine Neuregelung erlassen. Vom Verbot sind aber bis dahin Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum ausgenommen, zu denen Jugendliche keinen Zutritt haben.

Zwar wäre den Karlsruher Richtern zufolge sogar ein absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig. "Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf - ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut", sagte Präsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung. Wenn aber - wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten abgetrennte Raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch Ausnahmeregelungen für kleine "Eckkneipen" geschaffen werden. Denn durch die gegenwärtigen Regeln werde die "getränkegeprägte" Kleingastronomie wirtschaftlich besonders stark belastet. Dies verletze die Berufsfreiheit der Beschwerdeführer, entschied der Erste Senat.

Urteil mit Signalcharakter

Zwei Wirte aus Berlin und Tübingen sowie ein Diskothekenbetreiber aus Heilbronn hatten gegen die Nichtraucherschutz-Gesetze in Baden-Württemberg und Berlin geklagt. Danach ist das Rauchen in Lokalen verboten, allerdings können größere Gaststätten abgetrennte Raucherräume ausweisen. Dadurch sehen sich "Eckkneipen-Besitzer" benachteiligt, weil sie ihrer rauchenden Kundschaft keine Ausweichmöglichkeit bieten können.

Formal gilt das Urteil nur für Baden-Württemberg und Berlin. Allerdings sehen die meisten anderen Landesgesetze ebenfalls Ausnahmen lediglich für größere Lokale mit mehreren Räumen vor. Das Rauchverbot wird in der Gastronomie trotz Kritik überwiegend befolgt. Obwohl viele Wirte über Umsatzverluste klagen, wurden Verstöße kaum bekannt und noch seltener geahndet. (sf/dpa)

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