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Politik: Nord- und Südkorea brechen Gespräche ab

23 ägyptische Männer sind am Mittwoch in Kairo wegen Homosexualität und der daraus resultierenden "Beleidigung göttlicher Religionen" zu Gefängnisstrafen zwischen ein und fünf Jahren verurteilt worden. Weitere 29 Männer wurden freigesprochen.

23 ägyptische Männer sind am Mittwoch in Kairo wegen Homosexualität und der daraus resultierenden "Beleidigung göttlicher Religionen" zu Gefängnisstrafen zwischen ein und fünf Jahren verurteilt worden. Weitere 29 Männer wurden freigesprochen. Damit ging ein Mammutprozess vor dem Sicherheitsgerichtshof zu Ende, der im Ausland für viel Aufsehen und Proteste gesorgt hatte. Die Menschenrechtsorganisation amnesty international hatte mehrfach die Freilassung der Verhafteten gefordert, die ausschließlich auf Grund ihrer sexuellen Neigungen festgenommen worden seien. Sie forderte außerdem, die von den Gefangenen erhobenen Foltervorwürfe zu prüfen.

Homosexualität ist in Ägypten zwar nicht gesetzlich verboten, aber gesellschaftlich geächtet. Der Verstoß gegen öffentliche Sitten ist strafbar. Die Männer waren am 11. Mai in einer Diskothek festgenommen worden, die als Treffpunkt Homosexueller bekannt ist. Die Polizei hatte ausländische Männer und Frauen nicht behelligt, sondern nur ägyptische Männer festgenommen. Die beiden Hauptangeklagten wurden wegen angeblicher "Verbreitung extremistischer Ideen" und der Praxis von homosexuellem Sex "mit dem Ziel, die göttlichen Religionen zu beleidigen" zu fünf und drei Jahren Haft verurteilt. Die ägyptische Presse hatte eine Hetzkampagne gegen die festgenommenen Männer, darunter angesehene Universitätsprofessoren, geführt und die Namen und Adressen der Angeklagten veröffentlicht. Ärzte und Psychologen schrieben, wie man homosexuelle Neigungen austreiben könne, islamische Gelehrte stritten darüber, auf welche Weise Homosexuelle hingerichtet werden müssten. Der Anwalt mehrerer Angeklagter, Tahir Abu Nasr, hatte im Gespräch mit dieser Zeitung bereits vor Wochen erklärt, die Angeklagten seien öffentlich vorverurteilt. Agesichts der sozialen Ächtung der Homosexualität hatten alle Angeklagten erklärt, sie seien nicht homosexuell, und hatten auch die Unterstützung ausländischer Menschenrechtsgruppen abgelehnt. Gegen Urteile des Sicherheitsgerichtshofs ist keine Berufung möglich. Zahlreiche Homosexuelle hatten Ägypten aus Angst vor Verfolgung nach den Festnahmen bereits verlassen.

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