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Politik: Notruf

Am 13. Juni ist Europawahl.

Am 13. Juni ist Europawahl. Diese Wahl entscheidet über ein Parlament, dessen Gesetze unseren Alltag immer stärker bestimmen. Einige dieser Gesetze wollen wir hier erklären.

Wer im Ausland ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen muss, konnte bislang nur im schlimmsten Fall – also beispielsweise bei einem Unfall – mit einer unbürokratischen Behandlung rechnen. Bei einer simplen Erkältung gestaltete sich der Arztbesuch im Ausland schon schwieriger. Das ändert sich jetzt: EU-Bürger in 13 der 25 Länder der Europäischen Union können seit dem 1. Juni eine Europäische Krankenversicherungskarte benutzen. Sie ermöglicht beispielsweise Studenten, Arbeitsuchenden, Touristen, Lkw-Fahrern oder Rentnern im EU-Ausland und in der Schweiz freie Notfallhilfe. Tatsächlich ersetzt sie bisher nur ein oder zwei Formulare (E 111). Auf der Karte soll aber später einmal eine Art Gesundheitsprotokoll gespeichert werden, in dem Informationen über Krankheitsbilder, medizinische Behandlungen oder Allergien enthalten sind.

In diesem Jahr hat das Straßburger Europaparlament die entsprechenden Richtlinien zur Einführung der Krankenversicherungskarte verabschiedet. Aus deutscher Sicht hat die praktische Karte allerdings einen Schönheitsfehler: Hier zu Lande wird sie erst Ende 2005 eingeführt. Bis dahin müssen Reisende aus Deutschland weiter ein normales Formular anstelle der Karte einpacken.

Was die gesamte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sozialversicherungs-Systemen in der Europäischen Union anbelangt, können Europaparlament und EU-Ministerrat bei der Gesetzgebungsarbeit der vergangenen Jahre etliche Fortschritte vorweisen. So können Arbeitslose weiter Arbeitslosengeld beziehen, auch wenn sie im Ausland einen Job suchen.

Mariele Schulze Berndt

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