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Politik: NPD-Verbot: Dünne Akten

Die Affäre um das NPD-Verbotsverfahren hat eine Vorgeschichte, die das aktuelle Desaster beinahe zwangsläufig erscheinen lässt. Der Beginn der Gratwanderung lässt sich exakt datieren: Als am 27.

Von Frank Jansen

Die Affäre um das NPD-Verbotsverfahren hat eine Vorgeschichte, die das aktuelle Desaster beinahe zwangsläufig erscheinen lässt. Der Beginn der Gratwanderung lässt sich exakt datieren: Als am 27. Juli 2000 in Düsseldorf am S-Bahnhof Wehrhahn ein Sprengsatz explodierte und zehn zumeist jüdische Aussiedler verletzt wurden, gab Otto Schily das Signal zum "Kampf gegen Rechts". Es könne eine rassistische Tat vermutet werden, sagte der Bundesinnenminister - ohne konkrete Anhaltspunkte zu haben. Die es bis heute nicht gibt. Doch prompt wurde die schon früher von Bundesumweltminister Jürgen Trittin geäußerte und wenig beachtete Forderung nach einem NPD-Verbot wieder aktuell. Am schnellsten war Bayerns Innenminister Günter Beckstein (CSU). Wenige Tage nach dem Anschlag in Düsseldorf forderte er, die Existenz der rechtsextremen Partei zu beenden. Niedersachsens Ministerpräsident Sigmar Gabriel (SPD) schloss sich rasch an. Was sollte nun die Bundesregierung tun?

Schily reagierte mit einer Art Doppelstrategie. Zunächst zögerte er, geprägt vom Zweifel, dass der Verfassungsschutz genug Material für einen Verbotsantrag beibringen könnte. Damit gewann der Minister, beabsichtigt oder nicht, etwas Zeit. Parallel ließ Schily eine Art Testlauf prüfen - und verbot Mitte September den deutschen Ableger der Skinhead-Vereinigung "Blood & Honour". Im Oktober empfahl der Bundesinnenminister einen Antrag gegen die NPD - nach einem überraschenden Treffen mit den Länderkollegen aus Bayern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Und dies, obwohl sich die Partei halbwegs ruhig verhielt, und ein Sprecher Schilys erst zwei Monate zuvor verkündet hatte, ein Verbotsantrag werde vermutlich erfolglos bleiben - denn die NPD vermeide den Anschein, aggressiv und bewusst gegen das Grundgesetz zu verstoßen.

Zum Thema Hintergrund: NPD - Führerprinzip und starker Staat Stichwort: V-Leute, Anstifter und verdeckte Ermittler In einer Bund-Länder-Kommission saßen dann Verfassungsschützer und andere Experten zusammen, um eine Art Stoffsammlung für einen Verbotsantrag zusammenzutragen. Es gab heftigen Streit. Fachleute warnten: Wir haben zu wenig. Einer der Gründe wurde erst später bekannt. So soll Bayern zunächst reichlich belastendes Material angekündigt, dann aber erheblich weniger geliefert haben. "Wir waren überrascht. Da fehlten jede Menge Zitate und Eckpunkte", sagt ein Experte.

Es half nichts. Die Bundesregierung beschloss Anfang November, beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der NPD zu beantragen. Im Bundesrat folgte zwei Tage später die Mehrheit der Länder dem Antrag Bayerns und Niedersachsens. Berlin, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland enthielten sich. Nach harten Debatten schloss sich Anfang Dezember der Bundestag an. Die Fraktionen von SPD, Bündnisgrünen und PDS setzten sich gegen Union und FDP durch. Die Liberalen hatten zuletzt als einzige Partei prinzipielle Bedenken gegen ein Verbot vorgebracht. Und fühlen sich heute bestätigt.

Bei Politikern und Sicherheitsexperten wurden weitere Zweifel laut, als Bundestag und Bundesrat erst im März 2001 ihre Anträge in Karlsruhe einreichen konnten - erstaunlich lange nach der Abstimmung in den beiden Parlamenten. Die Bundesregierung hatte das Gericht bereits Ende Januar beliefert. Aber auch in den Sicherheitsbehörden war die Sorge vor einem Scheitern in Karlsruhe nicht gewichen. Im Sommer trafen sich nach Informationen der "Stuttgarter Zeitung" ranghohe Verfassungsschützer in Wilhelmshaven. Sie hätten diskutiert, ob die zahlreichen V-Leute, die in die NPD eingeschleust sind, das laufende Verbotsverfahren gefährden könnten. Ein hoher Beamter des Bundesinnenministeriums soll gefragt haben, wo noch "Zeitbomben" ticken könnten. Die Antwort ist nicht bekannt. Dass ein früherer V-Mann wie der langjährige NPD-Funktionär Wolfgang Frenz so eine Zeitbombe sein könnte, wurde entweder nicht erkannt oder ignoriert.

Die Diskussion über eine weitere Gefahr ist bei den Sicherheitsexperten immer wieder aufgeflackert. "Es ist unklar, ob Karlsruhe ein Verbot der NPD überhaupt als verhältnismäßig ansieht", sagt ein Fachmann. Das Thema lässt sich nach Ansicht der Experten in diese Fragen auffächern: Ist ein Verbot der NPD geeignet, die rechtsextreme Gefahr von der Demokratie abzuwenden? Fachleute verweisen auf die Zahl der Rechtsextremen und argumentieren, sie würden mit oder ohne NPD auch weiterhin eine enorme Herausforderung darstellen. Die zweite Frage lautet: Ist es erforderlich, dass die kleine Partei zerschlagen wird, gibt es also keine weniger einschneidende Alternative? Schließlich: Ist das Verbot angemessen? Quer durch die Behörden gibt es unterschiedliche Antworten. Und jetzt die Sorge, dass sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit womöglich gar nicht mehr stellt.

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