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Politik: NPD-Verbot in Karlsruhe gescheitert

Verfassungsrichter stellen Verfahren wegen zu vieler V-Leute ein / Schily: Irrige Auffassung / Anwalt Mahler verlässt die Partei

Von
  • Frank Jansen
  • Robert Birnbaum

Karlsruhe/Berlin. Die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) wird nicht verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verfahren gegen sie am Dienstag eingestellt. Drei der sieben Richter im Zweiten Senat seien der Ansicht, das Problem der Verfassungsschutzspitzel in den Vorständen der Partei sei ein „nicht behebbares Verfahrenshindernis“, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Winfried Hassemer. Vier Richter votierten dagegen, doch für einen Fortgang des Prozesses wäre eine Zweidrittelmehrheit im Senat nötig gewesen. Hassemer, der auch für die Einstellung gestimmt hatte, betonte, die Entscheidung habe rein prozessuale Gründe. Es sei damit „nichts über die Verfassungswidrigkeit oder Verfassungsmäßigkeit“ der NPD gesagt. Der Senat habe jedoch nicht beurteilen können, welche Teile des von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat vorgelegten Materials von staatlich geführten V-Leuten stammten und welche nicht. Die Präsenz von V-Leuten in der Führungsebene machten „Einflussnahmen auf Willensbildung und Tätigkeit unvermeidbar“. Ein faires Verfahren für die NPD wäre nur möglich gewesen, wenn die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern ihre V-Leute in den Vorständen der Partei rechtzeitig abgeschaltet hätten.

Der nach Karlsruhe gekommene bayerische Innenminister Günter Beckstein bedauerte den Richterspruch. Die NPD bleibe „eine unappetitliche Partei“. Der Aufstand der Anständigen sei jetzt noch mehr gefordert als zuvor. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) warf den drei Richtern, die das Verfahren gekippt haben, in Berlin eine „rechtsirrige Auffassung“ vor. Er sei daher nicht bereit, „in Sack und Asche“ zu gehen. Mit der „unerfüllbaren“ Forderung, dass der Verfassungsschutz Parteien vor einem Verbotsverfahren nicht beobachten dürfe und seine Quellen offen legen müsse, würden Parteienverbote praktisch unmöglich.

NPD-Chef Udo Voigt ließ sich noch im Karlsruher Gerichtssaal von Vorstandsmitgliedern feiern. Der Prozessbevollmächtigte der Partei, Horst Mahler, verkündete hingegen seinen Abschied von der NPD. Sie sei eine „am Parlamentarismus ausgerichtete Partei, deshalb unzeitgemäß und wie das parlamentarische System selbst zum Untergang verurteilt“.

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