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Politik: NPD-Verfahren: Rechnung mit mehreren Unbekannten

Otto Schily wird vorsichtig. Zuerst hatte der Bundesinnenminister beteuert, es gebe außer dem langjährigen NPD-Funktionär Frenz keinen weiteren V-Mann auf der Zeugenliste des Bundesverfassungsgerichts.

Von
  • Robert Birnbaum
  • Frank Jansen

Otto Schily wird vorsichtig. Zuerst hatte der Bundesinnenminister beteuert, es gebe außer dem langjährigen NPD-Funktionär Frenz keinen weiteren V-Mann auf der Zeugenliste des Bundesverfassungsgerichts. Am Freitag sagte Schilys Sprecher Rainer Lingenthal, "das, was der Innenminister gesagt hat, ist der gegenwärtige Stand der Erkenntnis". Lingenthal verwies auf die am Mittwoch von Bund und Ländern eingeleitete Prüfung, "in die jedes Detail des Gesamtkomplexes" einbezogen werde. Am Donnerstagabend hatte die SPD allerdings in einer Sitzung der für die Geheimdienste zuständigen Parlamentarischen Kontrollkommission als einzige Fraktion die Forderung nach einem Sonderermittler abgelehnt. FDP-Chef Guido Westerwelle hielt den Sozialdemokraten vor, sie müssten sich fragen lassen, was es zu verbergen gebe. "Wenn das so weitergeht, wird es einen Untersuchungsausschuss geben."

Zum Thema Hintergrund: NPD - Führerprinzip und starker Staat Stichwort: V-Leute, Anstifter und verdeckte Ermittler Auch die Union schließt das nicht aus. Sie will aber laut Fraktionschef Friedrich Merz abwarten, was Schily nächste Woche in der Sitzung des Innenausschusses sagt. Dort müsse der Innenminister umfassend zu allen Widersprüchen Auskunft geben. Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye lehnte es ab zu sagen, was der Kanzler von den Vorgängen hält. Er betonte nur, Schröders Vertrauen in Schily sei "völlig unbeschädigt".

Davon kann bei Westerwelle keine Rede sein. Schily habe einen V-Mann nicht gekannt, "warum sollte er einen zweiten nicht kennen", fragte der FDP-Chef. Ihm seien zwei Namen von V-Leuten genannt worden, die als Quellen im NPD-Verbotsantrag erwähnt würden, sagte Westerwelle. Insgesamt solle es sich um vier Personen handeln. Unklar ist, ob die mutmaßlichen V-Leute nur als Informanten in den Klageschriften auftauchen - was unproblematisch wäre -, oder ob Parolen dieser Personen als Beleg für die Verfassungswidrigkeit der NPD angeführt werden. Westerwelle sieht auch die Gefahr, dass sich NPD-Funktionäre als Spitzel angeboten haben, damit die Partei sich als Opfer von "Agents provocateurs" darstellen kann.

Welche Probleme beim Verfahren in Karlsruhe auch ohne den enttarnten NPD-Mann Frenz zu erwarten waren, zeigt vor allem ein Blick in den Verbotsantrag des Bundesrates. Dort wird auf den Seiten 173 und 174 die Thüringer NPD als "Schnittstelle zur Neonaziszene" dargestellt. Eine führende Rolle spielte Tino Brandt. Im Sommer 2001 wurde der Neonazi und damalige Vizechef der Thüringer NPD als V-Mann enttarnt. Von 1994 an hatte er dem Thüringer Verfassungsschutz über NPD und Szene berichtet. Dennoch ließ es das Erfurter Innenministerium zu, dass Brandt im Verbotsantrag des Bundesrates genannt wird - unter Hinweis auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes.

Im Antrag des Bundestages wird der Rechtsextremist Mike Layer erwähnt. Der "Spiegel" schrieb im vergangenen Juli, Layer habe 1996 ungefähr ein halbes Jahr lang dem Verfassungsschutz in Baden-Württemberg Informationen geliefert. Obwohl im Verbotsantrag des Bundestages nur von einschlägigen Szene-Aktionen Layers in den Jahren 1998 und 1999 die Rede ist, ergibt sich dasselbe Problem wie im Fall Wolfgang Frenz. Es reichte dem Bundesverfassungsgericht zur Absage der mündlichen Verhandlung, dass Frenz bis 1995 für den Verfassungsschutz tätig war, auch wenn er in den Verbotsanträgen erst mit rechtsextremen Zitaten ab 1998 erwähnt wird.

Im Antrag der Bundesregierung findet sich außerdem ein Hinweis, wie weit V-Leute als "Agents provocateurs" aufgetreten sein könnten. Dort wird die mecklenburgische NPD-Publikation "Der Kamerad" genannt, mit einem Zitat von NPD-Chef Udo Voigt im ersten Heft 1998. Es war auch die erste Ausgabe, für die der V-Mann Matthias Meier verantwortlich zeichnete. Im Sommer 2000 flog Meier auf.

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