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Politik: NPD verliert Klage um Bundeszuschüsse

Berlin - NPD-Anwalt und Bundesvorstandsmitglied Jürgen Rieger gibt die verfolgte Unschuld. Da ein Verbot der Partei nicht gelungen sei, mache sich nun offenbar die Bundestagsverwaltung daran, die Idee einiger Innenpolitiker anderer Parteien umzusetzen und „die NPD platt zu machen, indem man sie finanziell austrocknet.

Von Michael Schmidt

Berlin - NPD-Anwalt und Bundesvorstandsmitglied Jürgen Rieger gibt die verfolgte Unschuld. Da ein Verbot der Partei nicht gelungen sei, mache sich nun offenbar die Bundestagsverwaltung daran, die Idee einiger Innenpolitiker anderer Parteien umzusetzen und „die NPD platt zu machen, indem man sie finanziell austrocknet.“ Den Anlass für seine Polterei liefert das Verwaltungsgericht Berlin: Das hat am Dienstag die Klage der Partei gegen die Rückzahlung staatlicher Zuschüsse zurückgewiesen.

Nach dem Urteil muss die rechtsextreme NPD knapp 870 000 Euro an die Bundestagsverwaltung zurückzahlen, die sie Ende der 90er Jahre als staatliche Parteienfinanzierung erhalten hatte. Zur Begründung verwies die Vorsitzende Richterin, Erna Viktoria Xalter, darauf, dass die Rechenschaftsberichte der NPD für die Jahre 1997 bis 1999 ganz oder teilweise rechtswidrig waren. Sie seien „in wesentlicher Hinsicht unrichtig“ gewesen, weil sie Spenden „in erheblichem Umfang zu Unrecht ausgewiesen“ und künstlich hochgerechnet hätten. Die Parteien erhalten für jede Spende staatliche Zuwendungen. Die Fehler in den Rechenschaftsberichten der NPD waren im Rahmen eines Strafverfahrens gegen den Chef des NPD-Landesverbandes Thüringen gefunden worden. Dieser hatte über mehrere Jahre im großen Umfang falsche Spendenbescheinigungen ausgestellt und die Beträge in den Rechenschaftsberichten verbucht. Er wurde im 2006 wegen Steuerhinterziehung in 135 Fällen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Anwalt Rieger sagte am Dienstag in Berlin, jetzt werde „eine ganze Partei für das eigennützige Fehlverhalten eines Landesvorsitzenden“ zur Rechenschaft gezogen – von dem er zudem vermute, dass er als „Einflussagent des Staates“ agiert habe. Richterin Xalter, die den Nachsatz geflissentlich überhörte, wies ihn darauf hin, dass eine Partei, die von Spenden profitiere, sich auch Fehler zurechnen lassen müsse, die dabei aufträten. Dies gelte auch dann, wenn die Fehler in einem Landesverband zustande gekommen seien.

NPD-Generalsekretär Peter Marx kündigte an, beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen.

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