zum Hauptinhalt
NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (r, SPD) und SchulministerinSylvia Löhrmann (Grüne).

© dpa

NRW-Verfassungsgericht: Rot-Grün muss Nachtragshaushalt stoppen

CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen haben einen Teilerfolg gegen die rot-grüne Minderheitsregierung erzielt. Die Verfassungsrichter sperren den Nachtragsetat für 2010 - vorerst.

Der Nachtragshaushalt 2010 der rot-grünen Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen ist am Dienstag vom Verfassungsgerichtshof des Landes vorerst gestoppt worden. Der Grund für die einstweilige Verfügung der Richter, den Abschluss des Haushalts bis zur endgültigen Entscheidung auszusetzen, ist offenkundig das Misstrauen der Richter gegenüber dem Kabinett von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD). Es sei „konkret zu befürchten“, heißt es im Gerichtsbeschluss, dass die Landesregierung Kredite in Milliardenhöhe aufnehme, ohne das Urteil – das spätestens im März vorliegen soll – abzuwarten. Die Richter begründen ihre ungewöhnliche Maßnahme damit, dass „die Schaffung vollendeter Tatsachen bis zur alsbaldigen Klärung im Hauptsacheverfahren verhindert“ werden soll. Die Regierung hatte angekündigt, die Haushaltsbücher „sehr früh im Jahr 2011“ zu schließen. Allerdings betonen die Richter, die Anordnung bedeute keine Vorwegnahme des Urteils.

In dem Verfahren, das auf einer Klage von CDU und FDP beruht, geht es um eine höhere Kreditaufnahme von 1,8 Milliarden Euro in dem im Dezember beschlossenen Nachtragshaushalt für 2010. Dies ist nun untersagt. Sollte die Regierung in Engpässe geraten, sind die Mittel aus den Rückstellungen zu entnehmen, die mit dem Nachtragshaushalt gebildet wurden – unter anderem für die Risikovorsorge im Fall der angeschlagenen West LB und zur Entlastung der Kommunen.

Die politische Debatte nach dem Gerichtsbeschluss drehte sich am Dienstag auch um mögliche Neuwahlen in NRW. Der CDU-Landesvorsitzende, Bundesumweltminister Norbert Röttgen, sagte in Berlin, er stehe dafür bereit. Zunächst müsse aber das rot-grüne Kabinett in Düsseldorf klären, ob es sich verfassungskonform verhalten wolle oder nicht. Die Entscheidung des Gerichts nannte er „sensationell“. CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe sagte, Rot-Grün müsse einen verfassungskonformen Nachtragshaushalt aufstellen. Dann werde erkennbar, ob Ministerpräsidentin Kraft „noch eine Mehrheit im Parlament organisieren kann“.

Der FDP-Landesvorsitzende Daniel Bahr erklärte, er erwarte einen Kurswechsel von Kraft, zeigte sich aber in der Frage von Neuwahlen zurückhaltend. Axel Schäfer, Chef der nordrhein-westfälischen Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion, sagte: „Am Ende des Verfahrens kann man über Neuwahlen diskutieren, sollte es negativ ausgehen. Jetzt besteht weder eine Diskussions- noch eine Entscheidungssituation.“ Der Linken-Fraktionschef im Landtag, Wolfgang Zimmermann, sagte dem Tagesspiegel, die Festlegungen des Gerichts seien „völlig unschädlich“ für die rot-grüne Regierung.

NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) versicherte, der Aufforderung des Gerichts nachzukommen. Er wies aber darauf hin, dass das Gericht nicht – wie von CDU und FDP gefordert – die vollständige Aussetzung des Haushaltsvollzugs angeordnet habe. mit dpa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false