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Bald soll der NSA-Untersuchungsausschuss seine Arbeit aufnehmen.

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NSA-Untersuchungsausschuss: Eine schwierige Aufgabe

Am angespannten Verhältnis der Westmächte ist vor allem die NSA-Affäre schuld. In Deutschland soll bald ein Untersuchungsausschuss die Arbeit aufnehmen. Wie könnte diese aussehen?

Wenn sich der NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zusammenfindet, dürfen die deutschen Parlamentarierer vor allem auf eines wohl vergebens hoffen: auf große Kooperationsbereitschaft von amerikanischer Seite. Dessen sind sich die Abgeordneten auch bewusst, dennoch wird es einen Untersuchungsausschuss geben, darüber herrscht Einigkeit. Weniger allerdings über die Frage, welchen Auftrag dieser haben wird.

Grüne und Linke haben einen gemeinsamen Antrag abgestimmt und auch eingebracht. Der wird kommenden Donnerstag im Plenum verhandelt und wohl an den Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages verwiesen. Dort können dann alle Fraktionen darüber sprechen, ob es nicht doch zu einem gemeinsamen Untersuchungsauftrag aller Fraktionen kommt. Die Regierungsfraktionen haben ebenfalls einen Antrag formuliert, aber auch dort heißt es, man wolle am liebsten einen Antrag aller Fraktionen. Im Grundsatz sind beide Anträge ähnlich, gleichwohl gibt es Unterschiede. Bei den Grünen werden vor allem drei Punkte betont, die sich vom Antrag der Koalitionsfraktionen unterscheiden. So will die Opposition auch das Verhalten der Bundesregierung nach Bekanntwerden der NSA-Spionage im Juni 2013 untersuchen. Außerdem wollen Grüne und Linke der Frage nachgehen, ob es eine Art Ringtausch zwischen dem Bundesnachrichtendienst (BND) und der NSA gegeben habe. Hintergrund ist der Verdacht, dass der BND auf Daten zurückgegriffen hat, die er in Deutschland nicht sammeln darf, die der deutsche Dienst aber von den Amerikanern bekommen hat. Und zum Dritten würden die beiden Oppositionsfraktionen auch anderen Spionagetätigkeiten der NSA nachgehen, zum Beispiel den Hinweisen, dass die NSA auch Asylbewerber in Deutschland befragt habe.

Den möglichen Untersuchungsausschuss sehen Grüne und Linke auch als Nagelprobe für die Minderheitenrechte der Opposition. Denn zahlreiche Instrumente eines Untersuchungsausschusses wie beispielsweise das Stellen von Beweisanträgen, die Vorladung von Zeugen, die Einsetzung eines Ermittlungsbeauftragten oder auch der Gang zum Bundesverfassungsgericht sind an ein Quorum von 25 Prozent geknüpft, was die Oppositionsfraktionen nicht haben.

Aber selbst wenn Grüne und Linke wirkungsvolle Minderheitenrechte bekommen, wird es ein schwieriger Ausschuss. Denn im Zentrum steht eine Organisation, auf die die Parlamentarier, die deutschen Behörden und auch die deutsche Justiz keinen direkten Zugriff haben: der amerikanische Geheimdienst NSA.

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