zum Hauptinhalt
Ein Mitglied des NSU-Untersuchungsausschusses blättert in Erfurt (Thüringen) im Landtagsgebäude in einem Aktenordner. Am Dienstag war bekannt geworden, dass die sogenannte 129er-Liste sogar 500 Personen umfasst.

© dpa

NSU-Prozess in München: Liste der überprüften Personen auf 500 angewachsen

Ursprünglich war von einer 129er-Liste die Rede, nun heißt es: Nicht nur gut hundert Menschen sind auf ihre Verbindungen zur Terrorzelle NSU hin überprüft worden, sondern sogar 500. Das gab die Bundesanwaltschaft in München bekannt.

Von Frank Jansen

Die Bundesanwaltschaft hat im Ermittlungsverfahren zum NSU-Komplex weit mehr Personen auf Verbindungen zur Terrorzelle überprüft, als bislang bekannt war. In einer aktualisierten Liste würden 500 Personen aufgeführt, „die im Ermittlungsverfahren abgeklärt wurden“, sagte Oberstaatsanwältin Anette Greger am Dienstag zu Beginn des 8. Tages im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München.

Bislang war nur von einer  genannten 129er Liste die Rede. Auf ihr stehen neben den NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die sich im November 2011 getötet hatten, alle fünf Angeklagten im NSU-Prozess, weitere Beschuldigte sowie mögliche Kontaktpersonen der Terrorzelle und ihres Umfelds. Die Liste mit den 129 Namen hatte die Bundesanwaltschaft nach Beginn der Hauptverhandlung den Prozessparteien zur Verfügung gestellt.

Der Anwalt der Tochter des vom NSU in ‚Dortmund erschossenen Mehmet Kubasik hatte vergangene Woche beantragt, der Strafsenat solle alle Zuschauer ausschließen, die als Zeugen in Frage kommen könnten. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl wies die Forderung am Dienstag in einer Verfügung zurück. Dass jemand auf der 129er Liste stehe, bedeute nicht, dass er auch als Zeuge in Betracht komme. Als bei der dann folgenden Diskussion mit Nebenklage-Anwälten auf einmal Oberstaatsanwältin Greger von 400 und dann sogar von 500 Personen sprach, war auch Götzl irritiert.

Auch Zschäpes Verteidigerin Anja Sturm sah Klärungsbedarf. Götzl sprang ihr ausnahmsweise bei. Es stelle sich tatsächlich die Frage, nach welchen Kriterien die 500er Liste erstellt worden sei, sagte er – und unterbrach die Verhandlung, um der Bundesanwaltschaft Zeit für eine Antwort zu geben. Offen bleibt zudem, ob die NSU-Untersuchungsausschüsse des Bundestages und der Landtage von Thüringen, Sachsen und Bayern Kenntnis von der 500er Liste haben.

Oberstaatsanwältin Greger teilte dann mit, Ausgangspunkt der Liste seien Anfragen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages zu „relevanten Personen“. Auf die Bitte der Ausschusses vom Sommer 2012 habe das Bundeskriminalamt die 500er Liste erstellt. Es handele sich um Personen, zu denen es unter anderem Abfragen bei den Nachrichtendiensten gegeben habe. Das seien beispielsweise Leute aus der rechten Szene gewesen, die in der Nähe eines der Tatorte wohnten.

Die Zahl der ins Ermittlungsverfahren aufgenommenen Personen sei aber geringer als die in der Liste. Greger betonte, die Liste habe „null Bedeutung“ für das Strafverfahren. Doch wenn Anwälte sie haben wollten, „können sie sie haben“. Die Liste werde kommende Woche zur Verfügung gestellt, ergänzte Bundesanwalt Herbert Diemer.  

Anschließend wollte Götzl mit der Befragung des Angeklagten Holger G. fortfahren, der vergangenen Donnerstag ein Geständnis verlesen hatte. Die Verteidiger von G. sagten aber, ihr Mandant werde heute keine Fragen beantworten. Reden will jedoch der Angeklagte Carsten S. Er hatte ebenfalls in der vergangenen Woche die ihm von der Bundesanwaltschaft vorgeworfenen Taten zugegeben. Carsten S. hatte Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Pistole der Marke Ceska 83 übergeben. Mit der Waffen erschossen Mundlos und Böhnhardt neun Migranten türkischer und griechischer Herkunft.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false