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Politik: NSU-Prozess: Richter nicht befangen Verteidiger Wohllebens

scheitern mit Antrag.

Von Frank Jansen

Berlin - Im NSU-Prozess sind die Anwälte des Angeklagten Ralf Wohlleben mit ihrem Befangenheitsantrag gegen drei Richter des 6. Strafsenats am Oberlandesgericht München gescheitert. Zwei vom Antrag nicht betroffene Richter des Senats sowie ein Richter eines anderen Senats wiesen das Ablehnungsgesuch am Freitag als unbegründet zurück. Wohllebens Verteidiger Nicole Schneiders und Olaf Klemke hatten zum Auftakt des Prozesses am Montag den Vorsitzenden Richter des 6. Strafsenats, Manfred Götzl, sowie zwei Kollegen als befangen abgelehnt. Dieses Gesuch sei zulässig, aber unbegründet, heißt es in dem elfseitigen Beschluss. Es lägen „keine berechtigten Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter vor“.

Aus Sicht von Wohllebens Verteidigern waren Götzl und die beiden anderen Richter abzulehnen, weil sie sich geweigert hatten, dem Angeklagten einen dritten Pflichtverteidiger beizuordnen. Die zwei Verteidiger wollten den Anwalt Wolfram Nahrath in den NSU-Prozess einbeziehen. Nahrath war „Bundesführer“ der 1994 verbotenen Neonazi-Organisation „Wiking-Jugend“. Wohllebens Anwälte fühlen sich benachteiligt, weil die Angeklagte Beate Zschäpe drei Pflichtverteidiger hat. Die Richter, die den Befangenheitsantrag zurückwiesen, halten diese Argumentation für nicht stichhaltig.

Die Vorwürfe gegen Zschäpe wögen ungleich schwerer als die gegen Wohlleben, heißt es im Beschluss. Zschäpe ist angeklagt, an den Verbrechen des NSU als Mittäterin beteiligt gewesen zu sein. Wohlleben wird Beihilfe zum Mord in neun Fällen vorgeworfen. Die Verteidiger Zschäpes hatten am Montag ebenfalls einen Befangenheitsantrag gestellt. Darüber ist noch nicht entschieden. Frank Jansen

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