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Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier.

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Hessen: NSU-Untersuchungsausschuss: Fragen an Bouffier

Ein Untersuchungsausschuss zu einem Mord des NSU in Hessen rollt den Fall neu auf. Im Mittelpunkt wird dabei auch Ministerpräsident Volker Bouffier stehen.

Die SPD im hessischen Landtag wird in dieser Woche die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses beschließen. Es wird darin um einen der Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) gehen. „Die Familie Yozgat begrüßt jeden Schritt, der hilft, die vielen offenen Fragen zum Tode von Halit Yozgat zu beantworten und auch zu klären, warum die politisch Verantwortlichen damals die Aufklärung verhindert haben“, sagte Rechtsanwalt Thomas Bliwier dem Tagesspiegel. Er vertritt im Münchner NSU-Prozess als Nebenkläger die Familie von Halit Yozgat, der 2006 in seinem Internet-Cafe in Kassel erschossen wurde. Der Anwalt wirft dem damaligen Innenminister und heutigen Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) vor, gründliche Ermittlungen verhindert zu haben. „Dieser Schritt war längst fällig. Wir hoffen, dass nun die Aufklärungsarbeit geleistet werden kann, die ein Strafprozess nicht leisten kann und soll,“ so Bliwier.

SPD und Linke sehen Ungereimtheiten

Auch für SPD und Linke sind, trotz der gründlichen Arbeit des Berliner NSU-Ausschusses, zu viele Fragen offen geblieben. Es gebe zu viele Ungereimtheiten im Kasseler Mordfall, sagt die SPD-Abgeordnete Nancy Faeser. Die Fahndung hatte bereits mit einer kapitalen Fehlleistung begonnen. Die Polizei übersah ein Mobiltelefon in der Hose des Mordopfers. Es wird erst später geortet. Ein Sektionsgehilfe hatte es bei der Obduktion der Leiche entwendet und damit telefoniert.

Ismal Yozgat
Ismael Yozgat betet am 06.April in Kassel auf der Gedenkveranstaltung zum achten Todestages seines Sohnes Halit, der von der NSU-Terrorgruppe ermordet wurde.

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Wochen später wird bekannt: Am Tatort war T., ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes. Er meldet sich nicht als möglicher Zeuge. Erst eine Analyse der Computerprotokolle führt auf seine Spur. Polizei und Staatsanwaltschaft sind sich sicher, dass der „Tatverdächtige“ T. mehr weiß, als er sagt. Doch der Verfassungsschutz, für den er V-Leute geführt hat, mauert. Dem Tagesspiegel liegen interne Vermerke vor, die einen erbitterten Streit zwischen Strafverfolgungsbehörden und dem Landesamt für Verfassungsschutz belegen. T. halte Informationen zurück und erhalte dabei die „Rückendeckung von Vorgesetzten“, heißt es in einem internen Vermerk aus dem Landespolizeipräsidium vom 21. Juni 2006. Im Juli verweigerte der Verfassungsschutz die Vernehmung der von T. geführten V-Leute endgültig. Polizei und Staatsanwaltschaft laufen intern Sturm gegen diese Entscheidung. Selbst Bayerns damaliger Innenminister Günther Beckstein (CSU) hatte vergeblich interveniert.

Bouffier wollte Quellen schützen

Bouffier verteidigt seine Entscheidung bis heute, die Vernehmung der V-Leute damals untersagt zu haben. Man habe Quellen schützen müssen. Für Bouffier war auch der Tatverdacht gegen T. erstaunlich früh erledigt. Am 17. Juli 2006 stellte er in einer Sitzung des Innenausschusses fest, T. habe für einen der bis dahin neun Morde, die mit der immer gleichen Waffe erfolgten und später dem NSU zugeschrieben werden konnten, ein Alibi: „Daraus kann man auch ableiten, dass der Mann unschuldig ist.“ Während die Behörden T. nach wie vor als „Tatverdächtigen“ führten, stellte Bouffier fest: „Für den hessischen Verfassungsschutz ist es, soweit ich es bis heute übersehen kann, keine Katastrophe.“
Auch im NSU-Prozess ist T.s zweifelhafte Rolle ein Thema. Für den Anwalt der Opfer-Familie ergibt sich aus den Akten des Berliner NSU-Untersuchungsausschusses, dass T. bereits am Montag nach dem Mord seiner Dienstvorgesetzten E. mitteilte, dass es sich bei der in Kassel eingesetzten Waffe um die Ceska-Pistole aus der bundesweiten Mordserie handele. An diesem Montagmorgen war dieses wichtige Detail öffentlich noch nicht bekannt. T. verschwieg in diesem Gespräch zudem, dass er selbst am Tag der Tat am Tatort gewesen war.

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