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Politik: Nur 48 Stunden

Vor zehn Jahren erließ die Europäische Union eine Richtlinie, wonach die Arbeitszeit von Arbeitnehmern grundsätzlich nicht mehr als 48 Stunden pro Woche und 13 Stunden pro Tag betragen darf. Diese Vorgabe setzte die Bundesregierung 1994 in ihrem Arbeitszeitgesetz um.

Vor zehn Jahren erließ die Europäische Union eine Richtlinie, wonach die Arbeitszeit von Arbeitnehmern grundsätzlich nicht mehr als 48 Stunden pro Woche und 13 Stunden pro Tag betragen darf. Diese Vorgabe setzte die Bundesregierung 1994 in ihrem Arbeitszeitgesetz um. Es beinhaltet eigens den Passus, dass die Bereitschaftszeit bei Ärzten keine Arbeitszeit ist. Demnach ist es möglich, dass Krankenhausmediziner zwischen zwei regulären Schichten noch eine Bereitschaftsschicht aufgedrückt bekommen dürfen und damit bis zu 30 Stunden im Dienst sind. Der Europäische Gerichtshof hatte im Oktober 2000 jedoch auf eine Klage spanischer Ärzte hin entschieden, dass Bereitschaftszeit nicht als Ruhezeit gewertet werden darf. In Deutschland war seither umstritten, ob dieses Urteil auch hier zu Lande gilt. Dies hat jetzt das Bundesarbeitsgericht bestätigt. Einer Umsetzung stehe allerdings das deutsche Arbeitszeitgesetz im Wege, urteilten die Richter. raw

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