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Politik: Nur Bund darf für immer wegsperren

Urteil zur Sicherungsverwahrung

Karlsruhe/Berlin (neu). Die umstrittenen Ländergesetze zur so genannten nachträglichen Sicherungsverwahrung extrem gefährlicher Straftäter sind verfassungswidrig, bleiben aber vorläufig in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag entschieden, nur der Bund sei dafür zuständig. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) kündigte an, in Absprache mit den Ländern schnellstmöglich einen Entwurf zu erarbeiten. Mit seiner Entscheidung bestätigte das Gericht sein Urteil von vergangener Woche, demzufolge das notfalls lebenslange Wegsperren rückfallgefährdeter Täter mit der Verfassung grundsätzlich vereinbar sei. Es forderte, diese Anordnung auch noch nach einem Strafurteil zu ermöglichen.

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