zum Hauptinhalt

Politik: Nur noch fromme Wünsche

Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken verzichtet der Bund auf umfassende Rauchverbote – und überlässt das meiste den Ländern

Berlin - Am Mittwoch hatte Gesundheits-Staatssekretärin Marion Caspers- Merk (SPD) die Zuständigkeit des Bundes noch verteidigt. Bei einem Rauchverbot für Deutschlands Gaststätten und öffentliche Gebäude könne man über die Bundesländer hinweg entscheiden, legte sie dar. Schließlich ermögliche das Grundgesetz in Paragraf 74 , Absatz eins, Nummer 19 der Bundesregierung Eingriffe zum Schutz vor „allgemeingefährlichen Krankheiten“, und zu diesen seien zweifelsohne auch die durch Tabakgenuss verursachte Krebsleiden zu zählen.

Um ihre Sicht der Dinge zu untermauern, verteilte die frühere Drogenbeauftragte noch ein Gutachten des Frankfurter Staatsrechtlers Helmut Siekmann, der zu ähnlichem Befund kam. Stunden später jedoch war die Einschätzung von Caspers- Merk und ihrer Koalitions-Arbeitsgruppe schon vom Tisch. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries hatten Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) nach Tagesspiegel-Informationen bei einem Treffen klar gemacht, dass das, was deren parlamentarische Staatssekretäre empfohlen hatten, so nicht funktioniert.

Einen Tag später erst sickerte die Entscheidung durch: Wegen erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken verzichtet der Bund auf das einheitliche Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten mit Ausnahme von Bars und Kneipen, auf das sich die Arbeitsgruppe unter den Staatssekretären Gerd Müller (CSU) und Caspers-Merk geeinigt hatte. Das Kabinett werde nur ein Eckpunktepapier beschließen, meldete das „Handelsblatt“. Darin werde aufgeführt, in welchen bundeseigenen Einrichtungen man Rauchverbote erlasse. Der Rest sei eine Liste über wünschenswerte weitere Verbote, die jedoch den Ländern vorbehalten blieben.

Wichtig sei nicht, wer was entscheide, sondern wie man beim Nichtraucherschutz weiterkomme, hieß es am Donnerstag etwas verlegen aus dem Gesundheitsministerium. Das Ziel sei das gleiche geblieben, druckste man im Verbraucherministerium herum. Was sich ändern könne, sei der Weg. Offiziell gab es aus den Ressorts von Schmidt und Seehofer zunächst keine Bestätigung für den politischen Dämpfer. Ein Regierungssprecher bestätigte die Kehrtwende indirekt. „Ein umfassender und verfassungskonformer Nichtraucherschutz kann ohne Mitwirkung der Länder nicht erreicht werden“, sagte er.

Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn sprach im „Handelsblatt“ von „doppeltem Murks“. Erst habe man „unsinnige“ Ausnahmen vereinbart, nun gebe es auch noch Verfassungsprobleme. Nötig sei ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false