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Politik: Obst gegen Kohle

Karlsruhe verhandelt über Zwangsenteignung.

Karlsruhe - „Bergrecht darf nicht länger Grundrecht brechen“ – mit dieser Forderung zieht der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) an diesem Dienstag vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Landesverband Nordrhein-Westfalen will die Zwangsenteignung seiner Wiesen für den Braunkohletagebau Garzweiler rückgängig machen. Die Enteignung von Naturflächen zugunsten einer klimaschädlichen Energie sei verfassungswidrig und verletze das Eigentumsrecht, argumentieren die Umweltschützer. Auch ein Privatmann wehrt sich gegen die drohende Enteignung seines Wohnhauses in Erkelenz für den Braunkohleabbau – Folge wäre seine Umsiedlung.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt erstmals darüber, wie stark private Eigentümerrechte berücksichtigt werden müssen, wenn Gelände für die Energiegewinnung oder die öffentliche Versorgung konfisziert wird. Denn es geht längst nicht allein um den Braunkohletageabbau. Dieselben Rechtsfragen können sich etwa bei Stromtrassen oder dem Schienenbau stellen. Das bevorstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht also über Garzweiler hinaus. Beim Bundesverfassungsgericht sind mehrere Verfahren anhängig, in denen es um die Abwägung von Eigentümerrechten und Betreiberrechten geht.

Am Dienstag will der Erste Senat die Rechtsfragen mündlich erörtern, in der anschließenden nicht öffentlichen Beratung werden dann die Weichen gestellt. Die Urteilsverkündung wird voraussichtlich erst nach der Sommerpause erfolgen. Der Name Garzweiler ist zum Symbol für den großflächigen Braunkohletagebau geworden. 1984 gab es dort den ersten Plan für den Braunkohleabbau, 1995 folgte der zweite mit dem Namen Garzweiler II. 4800 Hektar umfasst das Gebiet, 1,3 Milliarden Tonnen Braunkohle sollen abgebaut werden.

Demonstrativ kaufte der BUND 1998 ein Grundstück im Abbaugebiet von der Größe eines Hektars und bepflanzte es im Rahmen einer Aktion mit Obstbäumen. Im Juni 2009 wurde dem BUND das Grundstück entzogen. Grundlage ist das Bundesberggesetz. Haben die Behörden die Betriebspläne für den Tagebau genehmigt, haben Privateigentümer nur geringe Chancen, sich zu widersetzen. So war es bislang auch im Falle des BUND und des Hauseigentümers aus Erkelenz im Stadtteil Immerath. Ihre Klagen vor den Verwaltungsgerichten blieben erfolglos. Auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied 2008 gegen BUND und Eigentümer. Ursula Knapp

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