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Ost- und Westrenten: Angleichung mit Tücken

Die Ost- an die Westrenten anzupassen, wird seit langem gefordert. Doch die Regierungschefs der neuen Länder mahnen zur Vorsicht.

Eine schnelle Angleichung der Rentenberechnung im Osten an den Westen klingt zwar populär, dürfte aber nach Ansicht der ostdeutschen Ministerpräsidenten für einen beträchtlichen Teil der betroffenen Rentner im Osten zu Verschlechterungen führen. Wenn zu einem bestimmten Stichtag der gleiche Rentenwert in Ost und West zugrunde gelegt werde, so warnt etwa Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus, dann gebe es „Gewinner und Verlierer“.

Bei der Konferenz der ostdeutschen Ministerpräsidenten an diesem Mittwoch in Berlin, an der auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) teilnehmen wird, soll auch die Ost-West-Anpassung der Renten beraten werden. Seit Wochen lässt die Kanzlerin ankündigen, dass noch in dieser Legislaturperiode eine neue Regelung angestrebt werde – doch bislang konnte die Koalition sich nicht einmal auf einen Termin festlegen, an dem gleiche Rentenwerte die Grundlage für die Berechnung der Altersbezüge in Ost und West bilden sollen. Eine sofortige Anhebung des Rentenwerts würde nach Berechnungen der Bundesregierung zu Mehrausgaben von rund sechs Milliarden Euro im Jahr führen.

Verdienste im Osten werden höher bewertet

Die Höhe der Renten ist in Deutschland an die Lohnentwicklung gekoppelt. Doch auch 19 Jahre nach der Wiedervereinigung liegen die durchschnittlichen Löhne im Osten immer noch deutlich unter Westniveau. Um diese Ungleichheit zumindest teilweise auszugleichen, werden die Verdienste höher bewertet. Diese Regelung war nach der Wiedervereinigung getroffen worden, damit die Ostarbeitnehmer trotz der Lohnunterschiede in beiden Landesteilen eine ausreichende Rente im Alter zur Verfügung haben. Deshalb erhält nach derzeitigem Recht ein Durchschnittsverdiener in den neuen Ländern ebenso einen Entgeltpunkt gutgeschrieben wie ein Durchschnittsverdiener im Westen. Dafür werden derzeit die Ostlöhne nach Angaben des Sozialministeriums mit 18 Prozent höher bewertet. Für die konkrete Höhe der Rente ist allerdings der Rentenwert ausschlaggebend, mit dem die im Arbeitsleben erworbenen Entgeltpunkte multipliziert werden. Und der liegt im Osten derzeit um 14 Prozent unter Westniveau.

Im Ergebnis, so fasst es der parlamentarische Staatssekretär im Bundessozialministerium, Franz Thönnes, in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion zusammen, erhalten Versicherte in Ostdeutschland derzeit sogar eine höhere Rente als Versicherte mit gleich hohem Lohn in den alten Ländern. Die ostdeutschen Länder wie Thüringen mahnen deshalb sorgfältige Modellrechnungen an, bevor über die Rentenangleichung entschieden wird. In einem Arbeitspapier entwickelt das Sozialministerium ein Szenario für eine Angleichung der Rentenwerte – allerdings erst ab 2020, also nach dem Auslaufen des Solidarpaktes. Die in den neuen Ländern erworbenen Rentenansprüche sollen dann mit dem gleichen Rentenwert wie im Westen bewertet werden. Gleichzeitig soll die Hochwertung der Ostlöhne auf Westniveau wegfallen.

Für Linken-Fraktionschef Gregor Gysi ist das eine Dreistigkeit. Er fordert, auch nach der Angleichung der Rentenwerte die Löhne im Osten weiter wie bisher höher zu bewerten.

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