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Pakistan: Taliban lehnen Scharia-Berufungsgericht ab

Die radikal-islamischen Taliban in Pakistans Nordwest-Grenzbezirks haben das Angebot der Provinzregierung, ein Scharia-Berufungsgericht einzurichten, ausgeschlagen. Die Maßnahme sollte zur Befriedung der Unruheregion rund um das Swat-Tal beitragen.

Ein Sprecher des radikalen Geistlichen Maulana Sufi Mohammed erklärte, die Entscheidung der Regierung sei ohne Abstimmung erfolgt. Zwar fordern die Taliban die Etablierung des islamischen Rechtssystems im Swat-Tal und den angrenzenden Distrikten. Doch pakistanischen Medienberichten zufolge sind sie gegen die Nominierung islamischer Richter durch die Regierung.

Ein Regierungsvertreter hatte zuvor die Taliban dazu aufgerufen, die Waffen niederzulegen. Für Gewaltanwendung gebe es keine Rechtfertigung mehr, da mit der Einsetzung des von ranghohen Geistlichen geführten Berufungsgerichts eine der Hauptforderungen der Aufständischen erfüllt worden sei, so Informationsminister Mian Iftikhar Hussain. An dem Gericht können Urteile, die von örtlichen Scharia-Richtern gesprochen wurden, im Falle eines Widerspruchs bestätigt oder aufgehoben werden.

Taliban und Provinzregierung hatten Mitte Februar ein umstrittenes Friedensabkommen geschlossen, demzufolge im Swat-Tal das islamische Rechtssystem, die Scharia, eingeführt wird. Präsident Asif Ali Zardari hatte dem Abkommen zwei Monate später trotz massiver internationaler Kritik zugestimmt. Im Gegenzug sollten die Taliban ihre Gewalt einstellen. Die Aufständischen dehnten jedoch ihren Einflussbereich auf die Nachbardistrikte Buner und Dir aus, wo sie sich seit einer Woche heftige Gefechte mit Regierungstruppen liefern. (rf/dpa)

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