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Panama hängt stark von dem Geschäft mit Briefkastenfirmen ab.

© Karl-Josef Hildenbrand /dpa

Update

"Panama Papers": Briefkastenfirmen: Heimlich, aber nicht illegal

Nach den Enthüllungen über Geheimgeschäfte von hunderten Prominenten stellt sich die Frage, wie legal Briefkastenfirmen sind und wie gegen sie vorgegangen wird.

Von Carla Neuhaus

Im Mittelpunkt der Enthüllungen rund um die Panama Papers steht eine Kanzlei, die von dem Deutschen Jürgen Mossack geführt wird. Er hat sich darauf spezialisiert, Briefkastenfirmen zu gründen. 200000 sollen es bereits sein. Seine Kunden können über diese Briefkastenfirmen Geschäfte abwickeln und Gelder anlegen, ohne dass auf den Papieren ihr Name auftaucht. Dafür setzt die Kanzlei für jede Briefkastenfirma einen Scheindirektor ein. Der muss nicht viel tun, als immer mal wieder Unterlagen zu unterzeichnen. So soll eine Scheindirektorin, mit der die Kanzlei Mossack zusammenarbeitet, in 30 Jahren über 25.000 Firmen vorgestanden haben. Sie hat also ihren Namen hergegeben, damit andere darunter Geschäfte machen können.

Das ist in etwa so, als wenn man ein Auto nicht auf eigenen Namen sondern auf den eines Fremden zulassen würde – weil man nicht will, dass jemand weiß, wem das Auto tatsächlich gehört. Nur dass es hier nicht um Autos geht, sondern um viel Geld. Um das anzulegen, gründet die Briefkastenfirma wiederum eine oder mehrere Stiftungen. Ist der Name des eigentlichen Inhabers erstmal vom Papier verschwunden, kann er es über die Stiftungen anlegen, wie er will – ohne in seinem Heimatland Steuern zu zahlen.

Eine Briefkastenfirma zu gründen, ist legal

Die Kanzlei Mossack argumentiert nun, dass die Gründung einer Briefkastenfirma völlig legal sei. Und das ist es – nur die Geschäfte, die über sie abgewickelt werden, sind es meistens nicht. Die Kunden nutzen sie, um Steuern zu hinterziehen. Um illegal Waffen zu kaufen. Um Schwarzgeld zu waschen. Und das Problem ist: Solch kriminelle Geschäfte sind fast immer der Zweck von Briefkastenfirmen. „Mir ist kein legaler Grund bekannt, aus dem man eine Briefkastenfirma gründen sollte“, sagt Andrea Sauer-Schnieber, stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft. Auch Wolfgang Joecks, Professor für Steuerstrafrecht an der Universität Greifswald, fällt nur einer ein: Wenn etwa eine Firma sowohl israelische wie arabische Kunden hat – und die einen nichts von den anderen wissen sollen. Doch das ist eher die Ausnahme.

Bleibt die Frage, warum man Briefkastenfirmen dann in der Masse nicht einfach verbietet. Das liegt zum einen daran, dass Banken und Kanzleien an ihnen gut verdienen – und sich hinter den Kulissen für ihren Erhalt einsetzen. Zum anderen würde ein Verbot nur etwas bringen, wenn man es weltweit durchsetzt. Doch dafür gibt es bislang keine Mehrheit.

Bislang kommt man den Tätern nur schwer auf die Spur

Helfen könnte es aus Sicht von Sauer-Schnieber allerdings schon, wenn man die Beweislast umkehren würde. Derzeit müssen die Behörden nämlich nachweisen, dass über eine Briefkastenfirma tatsächlich illegale Geschäfte abgewickelt worden sind – und das ist schwer. Deutlich leichter wäre ihr Job, wenn die Firmen von vornherein angeben müssten, wer sie warum und wofür gründet. Doch auch von einer solchen Regelung ist man derzeit noch weit entfernt. Zuletzt haben sich immerhin über 100 Länder dazu durchgerungen, ab 2017 internationale Steuerdaten auszutauschen. „Das dürfte langfristig auch schon etwas helfen, um mehr Briefkastenfirmen aufzudecken“, sagt Sauer-Schnieber. Bislang passiert das nämlich meist nur, wenn jemand die Übeltäter verrät.

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