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Pflegereform: Höhere Beiträge, bessere Beratung

Die Pflegereform kann kommen. 13 Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung gelten ab 1. Juli neue Regelungen. Die Beiträge steigen, dafür sollen Pflegestützpunkte eingerichtet und Kontrollen verstärkt werden. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz jetzt zu.

Die Pflegereform hat die letzte Hürde genommen. Der Bundesrat stimmte der ersten umfassenden Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung 1995 zu. Die vom Bundestag bereits Mitte März beschlossene Reform soll zum 1. Juli in Kraft treten. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) äußerte sich zufrieden über die beschlossenen Eckpunkte: "Diese Reform ist gut gelungen." Unter anderem werden die Pflegesätze angehoben. Die Beratung wird in Pflegestützpunkten gestärkt.

Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung soll dann um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent - für Kinderlose auf 2,2 Prozent - steigen. Demenzkranke werden in die Pflegeversicherung einbezogen. Die Pflegesätze werden erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 angehoben. Ab 2015 sollen die Pflegesätze im dreijährigen Rhythmus an die Preissteigerung angepasst werden.

Pflege von Angehörigen wird gefördert

Zur Qualitätskontrolle sollen Pflegeheime ab 2011 jährlich unangemeldet kontrolliert und nach einheitlichen Kriterien beurteilt werden. Zudem sollen Bürger in Pflegestützpunkten aus einer Hand Informationen über Pflegeleistungen und -einrichtungen erhalten. Für die Einrichtung sind die Länder zuständig.

Angehörige von Pflegebedürftigen erhalten einen sechsmonatigen Anspruch auf unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung von der Arbeit. Ausgenommen sind Betriebe mit bis zu 15 Mitarbeitern. Daneben wird Beschäftigten ein Anspruch auf kurzzeitige unbezahlte Freistellung von bis zu zehn Arbeitstagen eingeräumt, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. (nim/ddp/dpa)

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