zum Hauptinhalt

Politik: Pflegeversicherung: Kinderzulage

Die Regierung begegnet der Forderung, nach dem Karlsruher Urteil auch die kindbezogenen Leistungen in der Rentenreform auszubauen, mit dem Hinweis, genau das geschehe bereits. Im Einzelnen ist vorgesehen: Mehr Rente für Frauen, die in den ersten zehn Jahren der Kinderziehung nur Teilzeit arbeiten oder unterdurchschnittlich verdienen.

Die Regierung begegnet der Forderung, nach dem Karlsruher Urteil auch die kindbezogenen Leistungen in der Rentenreform auszubauen, mit dem Hinweis, genau das geschehe bereits. Im Einzelnen ist vorgesehen: Mehr Rente für Frauen, die in den ersten zehn Jahren der Kinderziehung nur Teilzeit arbeiten oder unterdurchschnittlich verdienen. Das gilt rückwirkend ab 1992 und würde bei einem dann geborenen Kind monatlich 131 Mark mehr Rente ausmachen. Bei Geburten vor 1992 wird die Rente nach Mindesteinkommen aufgewertet. Eine Frau mit zwei 1987 und 1990 geborenen Kindern, die teilzeitbeschäftigt ist und 50 Prozent des Durchschnittseinkommens bezieht, bekäme eine monatlich um 170 Mark erhöhte Rente. Die gleichzeitige Erziehung mehrerer Kinder wirkt rentensteigernd. Eine Hausfrau mit drei 1989, 1991 und 1995 geborenen Kindern hätte monatlich 125 Mark mehr Rente. Wer ein pflegebedürftiges Kind betreut, bekommt den Pflichtbeitrag aufgewertet. Die Rente kann sich so um 234 Mark erhöhen. Beim Aufbau der privaten Zusatzrente gibt es eine Kinderzulage pro Kind von 360 Mark jährlich.

ca

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false