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Die Angeklagte Beate Zschäpe verfolgt das Plädoyer der Staatsanwaltschaft neben ihrem Anwalt Mathias Grasel.

© dpa

Plädoyers im NSU-Prozess: Oberstaatsanwältin sieht Belege für zentrale Rolle Zschäpes beim NSU

Die Staatsanwaltschaft untermauert im NSU-Prozess die massiven Vorwürfe gegen Beate Zschäpe. Ein zentrales Argument dafür ist der Standort des gemeinsam genutzten Computers.

Von Frank Jansen

Beate Zschäpe blickt gelangweilt und schreibt nur noch selten mit. Das Trommelfeuer der Vorwürfe scheint sie kaum zu interessieren. Der zweite Tag der Plädoyers im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München ist dennoch harter Stoff für die Hauptangeklagte. Oberstaatsanwältin Anette Greger listet am Mittwoch Zeugenaussagen, Asservate und weitere Erkenntnisse auf, die aus Sicht der Bundesanwaltschaft eindeutig die Mitgliedschaft Zschäpes in der Terrorzelle NSU belegen. Ein zentrales Argument: in der letzten Wohnung in Zwickau habe sich der „gemeinsame Computerarbeitsplatz“ von Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Zschäpes Zimmer befunden, sagt Greger. „Geheimnisse bestanden demnach nicht.“ Der Fundort lasse Rückschlüsse auf die Stellung der Angeklagten in der Gruppe zu, betont Greger.

Zschäpe hatte in ihrer Einlassung angegeben, Mundlos und Böhnhardt hätten ihr von den Morden und Sprengstoffanschlägen immer erst hinterher erzählt. Sie habe dann protestiert und das Klima in der Gruppe sei frostig geworden. Die Bundesanwaltschaft hält das für widerlegt. Greger nennt in ihrem akribischen Vortrag auch Mietzahlungen, die Zschäpe unter dem Aliasnamen Lisa Dienelt geleistet habe sowie den Kauf von Mobiltelefonen und SIM-Karten. Zeuginnen aus Zwickau hatten ausgesagt, eine Frau habe darum gebeten, für sie in einem Telefonladen Verträge für Prepaid-Handys abzuschließen. Erwähnt werden auch die manipulierten Reisepässe für Mundlos und Böhnhardt, an deren Beschaffung Zschäpe nach Ansicht der Bundesanwaltschaft beteiligt war.

Die Oberstaatsanwältin nimmt ein Detail aus der Anklage zurück

Mehrmals führt Greger Aussagen des Mitangeklagten Holger G. an, der nach seiner Festnahme 2011 umfangreiche Aussagen gemacht hatte. So berichtete er, 2001 in Zwickau einen manipulierten Reisepass für Böhnhardt und eine Krankenversichertenkarte der AOK Niedersachsen übergeben zu haben. Zschäpe habe ihm seine Auslagen bezahlt sowie die von ihm der Gruppe geliehenen 3000 D-Mark erstattet und auch weitere 10 000 D-Mark gegeben. Diese Summe sollte der bei Hannover lebende G. für Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe deponieren. Die Oberstaatsanwältin gab zudem G.’s Aussage wider, 2001 oder 2002 eine Waffe nach Zwickau gebracht zu haben. Zschäpe habe ihn am Bahnhof abgeholt, in der Wohnung der drei sei die Pistole ausgepackt und durchgeladen worden.

Die Oberstaatsanwältin nimmt allerdings ein Detail aus der Anklage zurück. Dort steht, Zschäpe sei beim Mord an dem Türken Ismail Yasar am 9. Juni 2005 in Nürnberg am Tatort gewesen. Greger sagt jetzt, Zschäpe habe sich an keinem der Tatorte befunden. Doch das ändert für die Bundesanwaltschaft nichts an der Schuld der Angeklagten. Welche Strafe sie und die vier Mitangeklagten erhalten sollen, wird allerdings noch eine zeitlang offen bleiben. Greger und die beiden Kollegen wollen sich dazu erst am Ende ihres Plädoyers äußern. Am Dienstag hatte Bundesanwalt Herbert Diemer zum Beginn des Vortrags gesagt, bei allen Angeklagten hätten sich in der Beweisaufnahme die Vorwürfe bestätigt.

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