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Pläne: Bundestag stimmt Erbschaftsteuerreform zu

Der Bundestag hat grünes Licht für die geplante Reform der Erbschaftssteuer gegeben. Spannend wird es bei der Abstimmung im Bundesrat. Denn nicht alle sind mit den Plänen der Regierung einverstanden.

Nach monatelangem Ringen hat die große Koalition mit ihrer Mehrheit die Reform der Erbschaftsteuer im Bundestag verabschiedet. 386 Abgeordnete stimmten am Donnerstag für den Entwurf, 168 dagegen. Drei Parlamentarier enthielten sich. Zuvor hatte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) den Kompromiss als "gerecht" bezeichnet. Er sei sicher, dass sich die neuen Regelungen bewähren würden, sagte Steinbrück in der Debatte. Der CSU-Abgeordnete Albert Rupprecht nannte das Gesetz einen "Quantensprung". Vertreter der Opposition kritisierten die Reform dagegen scharf.   FDP-Fraktionsvize Carl-Ludwig Thiele sprach von "totalem Murks" und einem "bürokratischen Monster". Die Reform sei lediglich ein "Konjunkturprogramm für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer". Die Grünen-Abgeordnete Christine Scheel kritisierte den Kompromiss ebenfalls. Das Gesetz sei nicht das, was Deutschland brauche. Es müssten mehr Einnahmen für die Bildung generiert werden. Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer für die Länder beträgt nach Angaben Steinbrücks nach dem neuen Recht und angesichts der jüngsten Steuerschätzung 4,4 Milliarden Euro pro Jahr.

Im Bundesrat wird es spannend
  
Die Anfang November bei einem Treffen der Koalitionsspitzen vereinbarte Neuregelung sieht vor, dass selbstgenutztes Wohneigentum an hinterbliebene Eheleute erbschaftsteuerfrei übertragen werden kann; bei Kindern gilt dies bis zu einer Wohnungsgröße von 200 Quadratmetern. Von der Steuer befreit werden sollen außerdem Familienbetriebe, wenn die Erben den Betrieb zehn Jahre lang weiterführen und die Arbeitsplätze dort erhalten.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 5. Dezember in einer Sondersitzung mit der Vorlage befassen. Vor allem in der CSU bestanden bis zuletzt beträchtliche Bedenken gegen die Reform. Mit Spannung wird nun erwartet, wie sich das CSU/FDP-regierte Bayern verhält.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Erbschaftssteuer 2006 für verfassungswidrig erklärt und der Politik bis Ende 2008 eine Neuregelung aufgetragen. Ohne eine Einigung drohte die Steuer zum Jahresende auszulaufen. Die den Ländern zustehende Steuer hat ein jährliches Aufkommen von mehr als vier Milliarden Euro. (mpr/AFP/dpa/ddp)

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