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PLAN AUS BAYERN: Straffreiheit soll auf mehr Gruppen ausgeweitet werden

Bayern macht sich für eine Neuregelung bei der Sterbehilfe stark, die über den scharf kritisierten Vorschlag aus dem Bundesjustizministerium hinausgeht. Im Gegensatz zu führenden CSU-Politikern im Bund plädiert das CSU-geführte Justizministerium in München dafür, grundsätzlich allen Personen Straffreiheit zuzusichern, die die „ärztliche und pflegerische Betreuung“ eines Suizidwilligen übernommen haben.

Bayern macht sich für eine Neuregelung bei der Sterbehilfe stark, die über den scharf kritisierten Vorschlag aus dem Bundesjustizministerium hinausgeht. Im Gegensatz zu führenden CSU-Politikern im Bund plädiert das CSU-geführte Justizministerium in München dafür, grundsätzlich allen Personen Straffreiheit zuzusichern, die die „ärztliche und pflegerische Betreuung“ eines Suizidwilligen übernommen haben. Dies geht aus der Stellungnahme zum Entwurf von Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hervor. „Es sollte erwogen werden, den vorgeschlagenen Tatbestand durch eine solche oder vergleichbare Formulierung zu begrenzen. Sie wurde auch gegenüber der hiesigen Praxis zur Diskussion gestellt und dort einhellig als sinnvoll angesehen“, heißt es in dem Schreiben unter Hinweis auf Gespräche mit Richtern und Staatsanwälten. Das Bundesjustizministerium hatte in seinem Entwurf dagegen ausdrücklich darauf verzichtet, Ärzten und Pflegekräfte generell Straffreiheit bei einer Sterbehilfe in Aussicht zu stellen. Dies solle nur ausnahmsweise bei besonders nahestehende Medizinern und Pflegern des Sterbewilligen möglich sein. Gewerbliche Sterbehilfe soll laut dem Entwurf künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Die bayerische Ärztekammer hatte bereits den Beschluss der Bundesärztekammer nicht umgesetzt, wonach Medizinern Hilfe beim Freitod verboten ist. In der Berufsordnung für bayerische Ärzte stehe, dass sie Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und ihres Willens beizustehen hätten, sagte der Mediziner Anton Wohlfahrt im Deutschlandradio Kultur. Er kritisierte die Ablehnung des Gesetzentwurfs durch die Spitze der Bundesärztekammer. Präsident Frank Ulrich Montgomery und dessen Vorgänger Jörg-Dietrich Hoppe hätten in ihrem ärztlichen Leben nie einen Krebskranken bis zum Tod begleitet. „Mich als Landarzt und Allgemeinmediziner vertreten diese Leute nicht“, betonte er. Unions-Fraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) warnte dagegen vor einem „Dammbruch hin zur aktiven Sterbehilfe“. Er verlangte, den Gesetzentwurf schnellstens fallen zu lassen. „Wir wollen nicht zulassen, dass menschliches Leben in irgendeiner Art und Weise verfügbar gemacht wird“, sagte er der „Passauer Neuen Presse“.

Widerstand kündigte auch der CSU-Abgeordnete Norbert Geis an. „Damit ist eine rote Linie überschritten. Da wird eine Tür geöffnet. Es darf keine Straffreiheit für Beihilfe zur Tötung geben“, sagte er der „Bild“. „Dieses Gesetz bringt unser gesamtes Rechtsgefüge durcheinander, in dem das Recht auf Leben zu den höchsten Gütern gehört und für niemanden verfügbar sein darf.“ Nach Ansicht von Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) hat die Bundesjustizministerin mit ihrem Entwurf nur eine „Teilerfüllung“ der Koalitionsabsprache geliefert. „Nach unserem Verständnis gehört zu der Verabredung auch ein Werbeverbot für Sterbehelfer“, sagte er der „Rheinischen Post“. dpa

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