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Politik: Plebiszite: Volksabstimmungen

Nach Artikel 20 des Grundgesetzes wird die Staatsgewalt vom Volk selbst "in Wahlen und Abstimmungen" ausgeübt. Während Elemente der direkten Demokratie - Volksbegehren und Volksentscheide - auf Länderebene in den meisten Verfassungen vorgesehen sind, kennt die Politik auf Bundesebene so gut wie keine Referenden.

Nach Artikel 20 des Grundgesetzes wird die Staatsgewalt vom Volk selbst "in Wahlen und Abstimmungen" ausgeübt. Während Elemente der direkten Demokratie - Volksbegehren und Volksentscheide - auf Länderebene in den meisten Verfassungen vorgesehen sind, kennt die Politik auf Bundesebene so gut wie keine Referenden. Eine Auflösung des Bundestages per Volksabstimmung ist nicht möglich. Auch Referenden zu einzelnen grundlegenden Fragen sind in Deutschland nicht vorgesehen. Nur in einem Fall sieht das Grundgesetz Volksbegehren und Volksentscheid vor - bei einer Neugliederung der Bundesländer.

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