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Politik: Politik fordert Verhandlung im NPD-Verfahren

Vorstoß in Karlsruhe soll Einstellung verhindern

Von Frank Jansen

Karlsruhe/Berlin. Das Bundesverfassungsgericht wird offenbar schon diese Woche signalisieren, ob das NPD-Verbotsverfahren scheitert oder doch eine mündliche Verhandlung möglich ist. Die Richter wollen vor dem Entscheidungstermin – geplant ist der 18. März – mitteilen, wie sie auf den jüngsten Vorstoß von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat reagieren. Die drei Verfassungsorgane haben jetzt angesichts des drohenden Scheiterns des Verfahrens vorsorglich „Gegenvorstellungen“ erhoben. In dem vierseitigen Schriftsatz mit Datum vom vergangenen Freitag wird dem Gericht für den Fall einer „verfahrensbeendenden Entscheidung“ vorgehalten, es hätte dann die drei Antragsteller nicht ausreichend gehört.

Dabei geht es vor allem um die Frage, ob die V-Mann-Pannen das Verbotsverfahren behindern. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar 2002, wie berichtet, die mündliche Verhandlung ausgesetzt, nachdem ein hochrangiger NPD-Funktionär als früherer Spitzel enttarnt worden war. Insgesamt sind oder waren etwa 30 Mitglieder der NPD-Vorstände in Bund und Ländern als V-Leute tätig. Vor einer Entscheidung des Gerichts müssten sich Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat in einer mündlichen Verhandlung zum V-Mann-Problem äußern können, verlangen die Prozessvertreter der Verfassungsorgane. Nach Ansicht von Experten sind nur zwei Reaktionen des Bundesverfassungsgerichts denkbar: Berücksichtigt der Senat die vorsorglich erhobenen Einwände, müsste er den Termin 18. März aufheben. Sollte das Gericht jedoch in dieser Woche die „Gegenvorstellungen“ zurückweisen, wäre am kommenden Dienstag nur das Ende des Verfahrens zu erwarten.

Mit einer solchen „Überraschungsentscheidung“ hätte der Senat „die ihm obliegende Sachaufklärung“ nicht erfüllt, meinen die drei Verfassungsorgane. Sie verweisen in ihren Gegenvorstellungen auch „nochmals eindringlich“ auf die verfassungswidrige Haltung der NPD und zitieren aus einem Schriftsatz des Parteianwalts Horst Mahler vom 30. August: Der Hass auf Juden sei „etwas ganz Normales“, heißt es da, „ja, er ist geradezu das untrügliche Zeichen eines intakten spirituellen Immunsystems, also von geistiger Gesundheit. Eine Gesundheit, die Juden – zu Recht – fürchten.“

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