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Politik: Polizeiakten: Vorwürfe von Juristen gegen Außenamt sind falsch Bericht des Bundesgrenzschutzes in der Visa-Affäre steht im Widerspruch zu Aussage von Kölner Justiz vor Untersuchungsausschuss

Berlin - Ein schwer wiegender Vorwurf Kölner Justizvertreter gegen das Auswärtige Amt (AA) im Zusammenhang mit dem Kölner Schleuserprozess wird nun durch Dokumente des Visa-Untersuchungsausschusses weiter erschüttert. Wie ein im Auftrag des Bundesgrenzschutzes (BGS) angefertigtes Protokoll der Verhandlung vor dem Kölner Landgericht belegt, bestätigten in dem Verfahren zwei Zeugen die Existenz einer Morddrohung gegen die Leiterin der Visa-Stelle der Botschaft Kiew.

Von Hans Monath

Berlin - Ein schwer wiegender Vorwurf Kölner Justizvertreter gegen das Auswärtige Amt (AA) im Zusammenhang mit dem Kölner Schleuserprozess wird nun durch Dokumente des Visa-Untersuchungsausschusses weiter erschüttert. Wie ein im Auftrag des Bundesgrenzschutzes (BGS) angefertigtes Protokoll der Verhandlung vor dem Kölner Landgericht belegt, bestätigten in dem Verfahren zwei Zeugen die Existenz einer Morddrohung gegen die Leiterin der Visa-Stelle der Botschaft Kiew. Nach Darstellung des Oberstaatsanwalts Egbert Bülles und der Richter Ulrich Höppner und Wolfgang Schmitz-Justen, die an dem Verfahren beteiligt waren, hatte das Auswärtige Amt im Jahr 2003 versucht, eine Aussage dieser Zeugin vor dem Kölner Gericht mit Hinweis auf eine erfundene Morddrohung gegen sie zu verhindern.

Laut dem Protokoll, das dem Tagesspiegel vorliegt, sagte die zuvor in Kiew tätige Diplomatin Klara H. im Juli 2003 selbst vor dem Gericht aus, „dass sie ca. zwei Monate vor ihrer Versetzung Morddrohungen erhalten habe“. Auch eine zweite Mitarbeiterin der Botschaft bestätigte dort laut Protokoll, dass die Kollegin Morddrohungen erhalten habe. Ungeachtet dieser Aussagen heißt es im schriftlichen Urteil der Kölner Richter, der Hinweis des AA auf eine Morddrohung sei „falsch" gewesen. An dieser Version hielten die Kölner Justizvertreter im März auch bei ihrer Aussage vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss fest und werteten den Vorgang als Versuch, mit einer Lüge die Arbeit der Justiz zu behindern. Vor dem Ausschuss erklärten die Juristen, einer der Richter habe vor dem Prozess mit der Zeugin telefoniert und erfahren, dass diese von der Drohung nichts gewusst habe. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln wegen des Verdachts auf Anstiftung und Beihilfe zur Falschaussage.

Der Ausschuss hatte das Protokoll angefordert, nachdem Bülles daraus zitiert hatte. Der Beleg aus der BGS-Mitschrift ist bereits das dritte Indiz, das gegen die Behauptung einer vom AA erfundenen Drohung spricht. Die Existenz der Drohung belegen Schreiben des BKA-Beamten an der Botschaft Kiew. Vergangene Woche berichtete der frühere Leiter des Visa-Referats, Matthias von Kummer, vor dem Ausschuss, die Botschaft Kiew habe ihm die Existenz der Drohung bestätigt.

Die Union kündigte unterdessen an, sie werde Außenminister Joschka Fischer mehr als einmal vor den Ausschuss laden. Unionsobmann Eckart von Klaeden habe erst eine Woche vor der Vernehmung Fischers am Montag 200 Aktenordner mit 300000 Blatt Akten „vor die Füße geworfen“ bekommen, kritisierte CSU-Landesgruppenchef Michael Glos und sprach von einer „Missachtung des Parlaments“. Vertreter aller vier Fraktionen einigten sich am Dienstag darauf, dass bei der Live-Übertragung von Zeugenaussagen aus dem Gremium das Parlamentsfernsehen Regie führt. Ex-Staatsminister Ludger Volmer (Grüne) ist am Donnerstag der erste Zeuge, dessen Vernehmung live im TV übertragen wird.

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