zum Hauptinhalt
309647_0_31ffd8f1.jpg

© dpa

Porträt: Vor den Augen der Welt

Eine aus Berlin: Birgit Wiegand, Vorsitzende Richterin im Dresdner Prozess.

Der deutliche baden-württembergische Akzent verrät sie sofort als Westberlinerin. Von dort nämlich, aus der Berliner Justiz, wechselte Birgit Wiegand, die Vorsitzende Richterin im Dresdner Prozess, 1992 nach Sachsen. Nach Stationen an der Jugend- und der Berufungskammer ist sie seit 2002 in Dresden Vorsitzende des Schwurgerichts.

Als sie am Mittwoch das Urteil gegen Alex W. verkündete, hatten sie und ihre Kollegen elf meist lange Verhandlungstage in diesem bisher bestbewachten Prozess der neueren Geschichte der sächsischen Justiz hinter sich, vor einer eindrucksvollen Reihe deutscher, ägyptischer und französischer Juristenkollegen auf Seiten der Nebenkläger. Und - auch dies nicht gerade Dresdner Alltag - vor den Augen der Welt.

Wiegand überstand das alles ohne äußere Zeichen von Müdigkeit, konzentriert und sortiert. Die Anspannung zu Beginn schien schon innerhalb der ersten Stunde des Prozesses von ihr abzufallen. Und während ein stummer, vermummter und regloser Angeklagter viel tat, um seine Lage zu verschlechtern, wahrte sie seine Rechte auch gegen seinen passiven Widerstand und klärte ihn, wo sie es nötig fand, beinahe mütterlich auf: „Denken Sie nicht, Herr W., wenn ich Sie hier von der Verhandlung ausschließe, dass Sie dann wieder gemütlich in die JVA zurückkehren können.“ Dass er die Verhandlung mitverfolgen könne, sei ein wichtiges Recht des Angeklagten, das man ihm nicht ohne weiteres nehme. Und als sie dem Antrag der Verteidigung folgend die Öffentlichkeit ausschloss, während der psychiatrische Gutachter sprach, wurde sie einmal maßvoll heftig, als lautes Murren auf der Pressebank gegen die Entscheidung laut wurde. Eine TV-Gerichtssoap, so ließ sie durchblicken, werde hier nicht stattfinden: „Wir sind hier nicht bei Frau Salesch!“

Die zwei Stunden, die Wiegand sich am Mittwoch nahm, um schlüssig und lückenlos die Verurteilung wegen Mordes, die Schuldfähigkeit des Angeklagten und die besondere Schwere seiner Schuld zu begründen, dürften jeden Zweifel daran zerstreut haben, dass sich die Kammer unter ihrem Vorsitz eben nicht jenem Erwartungsdruck gebeugt hat, mit dem der Verteidiger von Alex W. zu Beginn des Prozesses seinen Befangenheitsantrag gegen die Kammer begründet hatte.

Gegen den tief vermummten Angeklagten hat sie am Anfang ein Ordnungsgeld von 50 Euro verhängt und sein Versteckspiel später nicht mehr geahndet, obwohl sie es jedesmal wieder hätte tun können. Das fand nicht jeder gut. Aber auch das weiß die Richterin zu erklären, am Schluss ihrer Urteilsbegründung. Der Satz könnte der erste eines Selbstporträts sein: „Ich glaube nicht, dass ich alle Macht benutzen muss, die ich habe.“ ade

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false