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Potsdamer Übergriff: BGH bestätigt zweiten Haftbefehl

Im Fall des in Potsdam angegriffenen Deutsch-Äthiopiers hat der BGH nun auch den Haftbefehl gegen den zweiten Verdächtigen bestätigt. Nun geht es aber nur noch um gefährliche Körperverletzung.

Karlsruhe/Potsdam - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat wegen des Angriffs auf einen Deutsch-Äthiopier in Potsdam nun auch den Haftbefehl gegen den zweiten Verdächtigen bestätigt. Allerdings sieht der BGH-Ermittlungsrichter bei dem 30-Jährigen nur noch einen dringenden Tatverdacht auf gefährliche Körperverletzung. Dies teilte die Bundesanwaltschaft am Montag mit. Damit wurde der zuvor auf versuchten Mord lautende Haftbefehl abgeschwächt, wie zuvor schon bei seinem 29 Jahre alten mutmaßlichen Mittäter.

Der Generalbundesanwalt behält allerdings auch in diesem Fall seine Zuständigkeit. Der 30 Jahre alte Verdächtige war vergangene Woche vom Ermittlungsrichter in Karlsruhe vernommen worden, hatte dabei aber seinen Haftprüfungsantrag zurückgezogen. Nun hat der Richter von Amts wegen über den Haftbefehl entschieden.

Das Opfer, ein 37 Jahre alter deutscher Ingenieur mit dunkler Hautfarbe, war am frühen Ostersonntagmorgen laut Ermittlungen mit ein oder zwei Faustschlägen niedergestreckt worden. Er trug ein schweres Schädel-Hirn-Trauma davon. Der genaue Tathergang ist noch immer unklar, Polizei und Staatsanwaltschaft nahmen jedoch von Beginn an einen fremdenfeindlichen Hintergrund an. (tso/dpa)

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