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Teilnehmer einer Demonstration von Unterstützern des Internetportals Netzpolitik.org in Berlin: Wut auf die Politik.

© dpa

Pressefreiheit: Lehren aus dem "Fall Netzpolitik"? Neuanfang – jetzt!

Ohne Pressefreiheit ist Demokratie bankrott. Der Skandal um die Anzeigen gegen die Netzpolitik-Blogger erfordert einen Neuanfang der Behörden. Und ein gewisser Straftatbestand gehört bei Journalisten ganz abgeschafft. Ein Kommentar

So geht es nicht weiter. Die gegenseitigen Schuldzuweisungen erfordern zwingend, dass jetzt der Verhau an Behauptungen gelichtet wird, um zur Wahrheit und Klarheit über die verhinderten Ermittlungen gegen Netzpolitik.org durchzudringen. Denn hier geht es, mit Verlaub, um eines der höchsten Güter unserer Gesellschaft. Oder, wie nicht irgendein Irrwisch sagte, sondern Richard von Weizsäcker: Ohne Pressefreiheit ist die Demokratie bankrott.

Ehe dass wir uns also der Pleite nähern, sollten die Mitglieder der Bundesregierung, die in dieser Affäre etwas zu sagen haben, entschlossen handeln: der Kanzleramtsminister, der Justizminister, der Innenminister. Und zwar noch in dieser Woche, nicht erst gemächlich nach der Sommerpause.

Der Kanzleramtsminister ist gefordert, weil er für die Geheimdienste zuständig ist, damit auch für den Verfassungsschutz, und sicherstellen muss, dass der kontrollierbar bleibt. Wenn nicht, wenn der missliebige Journalisten mit Strafanzeigen einschüchtern, ja doch eigentlich mundtot machen will, dann muss der Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz entlassen werden.

Der Justizminister ist gefordert, weil es nicht sein kann, dass der Generalbundesanwalt seine Hinweise nicht recht ernst nimmt. Oder wie es aus dem Bundestag schallt: Entweder der Generalbundesanwalt hat den Minister informiert, dann ist die Frage, was der unternommen hat; oder der Minister ist nicht informiert worden, was die Frage aufwirft, ob er dem Generalbundesanwalt noch vertraut. Wenn nicht, dann muss er ihn entlassen.

Generalbundesanwalt und Verfassungsschutz- Präsident stehen gegeneinander

Der Innenminister ist gefordert, weil es nicht sein kann, dass er erst im Nachhinein von einem derart sensiblen Vorgang informiert wird. Noch dazu, weil seine Staatssekretärin und der zuständige Abteilungsleiter die Strafanzeigen des Bundesamts für Verfassungsschutz gegen Journalisten entweder in ihrer Bedeutung unterschätzten; oder weil sie die sogar begrüßten. Beides steht einem Ministerium, das über die Verfassung wacht, gar nicht gut an. Wenn das so wäre – dann müssten auch diese Beamten in den einstweiligen Ruhestand entlassen werden.

Und jetzt kommt noch dazu, dass Generalbundesanwalt und Verfassungsschutz- Präsident öffentlich gegeneinander stehen. Der eine legt Wert auf die Feststellung, dass in den Strafanzeigen des Verfassungsschutzes konkret auch Namen genannt wurden, der andere betont, dass die Anzeigen „ausdrücklich gegen unbekannt gerichtet waren, nicht gegen Journalisten oder die beiden Blogger“.

So geht es nicht weiter: In der Führung beider Behörden muss es einen Wechsel geben, einen Neuanfang. Wer soll den beiden an der Spitze noch vertrauen, dass sie das hohe Gut der Verfassung zu schützen verstehen?

Nicht die Journalisten haben Landesverrat begangen, weil sie über Pläne des Verfassungsschutzes berichteten, soziale Netzwerke stärker zu überwachen, und als Beweis vertrauliche Unterlagen ins Netz stellten. Sie wollten aufklären. Das schadet dem Land nicht. Vielmehr schaden die dem Land, die solche Berichte unterdrücken wollen. Man kann das – im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit – einen Verrat an der Verfassung nennen.

Bei dieser Gelegenheit muss auch gleich der Straftatbestand des Landesverrats bei Journalisten grundsätzlich abgeschafft werden. Sonst geht das womöglich immer so weiter.

Alle Hintergründe zum Fall Netzpolitik lesen Sie hier.

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