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Kreshnik B. muss sich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verantworten.

© dpa

Prozess gegen mutmaßliches IS-Mitglied: Rasante Radikalisierung durch "Islamischen Staat"

Der erste deutsche Prozess gegen ein mutmaßliches IS-Mitglied soll zeigen, wie die Terrormiliz arbeitet. Fraglich ist aber, ob der Angeklagte Kreshnik B. wirklich kooperiert.

Kreshnik B. hält verlegen eine Hand vor seine Augen, als er aus den Lautsprechern des Gerichtssaals noch einmal die Stimme seiner verzweifelten Schwester hört. „Du bist jung, dumm und naiv. Für 50 Euro sollen hängen gebliebene Kinder Menschen umbringen.“ Dann hört Kreshnik B., wie er sich rechtfertigt: „Ich bin wegen meiner Religion hier.“ Im Koran stehe über die Ungläubigen geschrieben: „Tötet sie, wo immer ihr sie findet.“ Rauschen. Der Mitschnitt des Telefonats ist schlecht, zu sehr weht der Wind in das Handymikrofon. „Erzähle mir nichts vom Koran, komm nach Hause“, fleht die Schwester ihren Bruder an. „Wenn ihr mich liebt, dann folgt mir“, antwortet er hart. Ein Jahr nach diesem von den deutschen Strafverfolgungsbehörden aufgezeichneten Gespräch steht mit dem 20-jährigen Kreshnik B. erstmals ein mutmaßlicher Kämpfer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) vor einem deutschen Gericht.

Der gebürtige Bad Homburger mit familiären Wurzeln im Kosovo soll im vergangenen Juli zusammen mit sechs Gleichgesinnten per Bus über Istanbul nach Syrien gereist sein, um sich den Kämpfern des IS anzuschließen. Er sei Mitglied einer Terroristischen Vereinigung gewesen und habe schwere staatsgefährdende Straftaten vorbereitet, heißt es in der Anklage, die am Montag die Generalbundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts erhoben hat.

Der junge Deutsche soll demnach in Syrien an einer Schießausbildung teilgenommen haben und mit einer selbst besorgten Waffe an mindestens drei mehrtägigen Kampfeinsätzen gegen das syrische Assad-Regime beteiligt gewesen sein. In einem abgehörten Telefonat soll er gesagt haben, sein größter Wunsch sei es, als Märtyrer zu sterben. Bei seiner Rückkehr nach Deutschland wurde Kreshnik B. am 12. Dezember 2013 am Frankfurter Flughafen festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Der Angeklagte trägt einen schwarzen Kapuzenpulli und eine pluderige graue Jogginghose. Ein pummeliger Typ mit kräftigen Oberarmen und einem noch dünnen Bart, wie ihn Salafisten häufig tragen.

Abgehörte Telefonate

Neben ihm sitzen ein Übersetzer, der dem Gericht im Verlauf des Prozesses auf Albanisch geführte Telefonate übersetzen soll, und Anwalt Mutlu Günal, der seinem Mandanten geraten hat, am ersten Prozesstag noch nichts zu sagen. Im Laufe des auf sieben Verhandlungstage angesetzten Prozesses sei sein Mandant bereit, sich zu den Vorwürfen zu äußern, hat Günal dem Gericht vorab mitgeteilt. Wie Kreshnik B. überzeugt wurde, für den IS in Syrien zu kämpfen, was er dort getan hat und wie er mittlerweile darüber denkt – darüber erfährt das Gericht von ihm am ersten Verhandlungstag nichts.

Deshalb entschließt sich der vorsitzende Richter Thomas Sagebiel, zwei abgehörte Telefonate abzuspielen, die Kreshnik B. von Syrien aus mit seiner Schwester geführt hat. „Um das hier mal in die Gänge zu bringen“, wie der Richter sagt. Sie versucht ihren Bruder zur Rückkehr nach Deutschland zu zwingen, appelliert an sein Gewissen, spricht immer wieder von den Eltern. Es wird deutlich, dass die radikale Ideologie, die Kreshnik B. offenbar in den Krieg nach Syrien geführt hat, nicht aus seiner Familie stammt. Im Gegenteil: Einen Tag nach seiner Abreise Richtung Syrien sollen die Eltern ihren Sohn bei der Polizei sogar als vermisst gemeldet haben.

Erkenntnisse zur Rekrutierung erhofft.

Aus Nachrichtendienstkreisen heißt es, die Radikalisierung von Kreshnik B. sei rasant verlaufen. Zwischen seinem ersten Auftauchen bei einer Koranverteilung durch Salafisten auf der Frankfurter Einkaufsmeile Zeil und seiner Reise nach Syrien sei nicht einmal ein Jahr vergangen. Nur so ist vielleicht auch zu erklären, dass Kreshnik B. noch im Alter von 15 Jahren ausgerechnet in Deutschlands größtem jüdischen Verein, Makkabi Frankfurt, Fußball gespielt hat. Er sei ein aufgeschlossener Junge gewesen, der sich für seine Mitspieler eingesetzt habe und nie negativ aufgefallen sei, erinnert sich der Leiter der Jugendabteilung. Religion dürfte für ihn damals noch kein trennendes Element gewesen sein.

Zu bis zu zehn Jahren Haft könnte Kreshnik B. nun für die ihm vorgeworfenen Taten verurteilt werden. Das Gericht hat dem Angeklagten Milde in Aussicht gestellt, falls er kooperieren sollte. „Wir wollen Ihnen nicht die Zukunft verbauen, wir müssen Sie aber auch ein bisschen kennenlernen“, sagte der Richter. Drei Jahre und drei Monate Haft würde die Strafe mindestens betragen, höchstens jedoch vier Jahre und drei Monate, wenn Kreshnik B. bereit sei, seine Straftaten einzugestehen und die Fragen des Gerichts und des Generalbundesanwalts im gesamten Prozess zu beantworten.

Beide erhoffen sich davon weitere Erkenntnisse über die Rekrutierung des IS in Deutschland. Immerhin sollen mittlerweile mehrere hundert junge Deutsche in Syrien für die islamistische Terrororganisation kämpfen. Ob sich Kreshnik B. auf dieses Angebot einlassen wird, will sein Anwalt am Freitag, dem zweiten Verhandlungstag, bekannt geben.

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