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Sebastian Edathy Ende Dezamber vor der Bundespressekonferenz.

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Update

Kinderporno-Vorwürfe: Prozess gegen Sebastian Edathy bis 2. März unterbrochen

Dem ehemalige SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy wird der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie vorgeworfen, jetzt muss er sich in Verden vor Gericht verantworten. Zum Auftakt gab es Streit zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft.

Der Kinderporno-Prozess gegen den ehemaligen SPD-Bundestagabgeordneten Sebastian Edathy ist nur eineinhalb Stunden nach Beginn bis zum 2. März unterbrochen worden. Der Vertagung vorausgegangen war ein Streit zwischen Staatsanwalt Thomas Klinge und Verteidiger Christian Noll. Darin ging es um die Möglichkeit einer Einstellung gegen Geldauflage. Wiederholt hatte Noll dafür geworben, ein solches Gespräch zu führen, Klinge verlangte dafür aber vorab ein "Zeichen" Edathys, dass dieser bereit sei, eine "geständige Einlassung" abzugeben. Bis zum nächsten Termin haben beide Seiten nun Zeit, in Gesprächen eine Lösung zu suchen.

Außerdem hatte Edathys Verteidigung zum Auftakt des Kinderporno-Prozesses eine Einstellung des Verfahrens gefordert. Grund sei ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens, sagte der Verteidiger am Montag vor dem Landgericht Verden. Die Ermittlungen gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wegen des Verdachts des Geheimnisverrats seien ein Verfahrenshindernis. Lüttig soll interne Ermittlungsdetails auch zum Fall Edathy an Journalisten weitergegeben haben.

Außerdem seien weitere Ermittlungsverfahren wegen Durchstechereien eingeleitet worden, argumentierte der Anwalt. Immer wieder hätten Journalisten unter Hinweis auf Ermittlerkreise berichtet. Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft dem 45-jährigen Edathy vor, im November 2013 über das Internet Kinderpornos gekauft zu haben. Edathy hat dies bislang bestritten. Die Ermittler waren auf ihn aufmerksam geworden, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma aufgetaucht war, die auch Kinder- und Jugendpornos vertrieben haben soll. (dpa)

Weitere Hintergründe zum Verfahren können Sie hier lesen.

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