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Politik: Prozess gegen Zschäpe wohl im April Münchner Gericht hält U-Haft für weiter nötig

Berlin - Das Oberlandesgericht München (OLG) will im Januar im NSU-Verfahren über die Zulassung der Anklage gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeschuldigte entscheiden. „Spätestens Mitte April“ solle der Prozess beginnen, heißt es in einem Beschluss des 6.

Berlin - Das Oberlandesgericht München (OLG) will im Januar im NSU-Verfahren über die Zulassung der Anklage gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeschuldigte entscheiden. „Spätestens Mitte April“ solle der Prozess beginnen, heißt es in einem Beschluss des 6. Strafsenats des OLG vom 3. Dezember zur Vorlage von Akten beim Bundesgerichtshof (BGH). Beim BGH steht eine Haftprüfung im Fall Zschäpe sowie im Fall des auch in Untersuchungshaft sitzenden, mutmaßlichen NSU-Helfers Ralf Wohlleben an. Das OLG hält den weiteren Vollzug der U-Haft bei Zschäpe und Wohlleben für erforderlich. Die Bundesanwaltschaft hatte am 8. November Anklage erhoben. Drei Angeschuldigte sind auf freiem Fuß. Nach Ansicht des OLG reichen die Haftgründe, die der BGH bei früheren Haftprüfungen genannt hatte, weiterhin aus. Das OLG lässt deshalb offen, ob der von der Bundesanwaltschaft in der Anklage auch erhobene Vorwurf der Mittäterschaft Zschäpes an den zehn NSU-Morden „die Anordnung der Untersuchungshaft ebenfalls zu begründen“ vermag. Als Haftgründe hat der BGH bislang schwere Brandstiftung und Bildung einer terroristischen Vereinigung genannt. Für Zschäpes Verteidigerin Anja Sturm zeigt sich, „dass die rechtliche Konstruktion des Generalbundesanwalts zu den Vorwürfen der mittäterschaftlich begangenen Morde nicht tragfähig ist“. fan

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